Ausschreibung 1326549: 1709 Doppelcontainerwagen
Publiziert am: 29. März 2023
Rhätische Bahn AG Bahnhofstrasse 25; 7001 Chur
Mit der Beschaffung von neuen Doppelcontainerwagen ist der Transport von bis zu zwei Wechselbehälter / Container pro Wagen möglich. Zudem ist es auch möglich sehr hohe Wechselbehältern / Containern einzeln in der Lademulde mitzuführen. Damit wird der kombinierte Verkehr bei der Rhätischen Bahn weiter ausgebaut.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. März 2023 | Publikationsdatum | |
29. März 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. April 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
10. Mai 2023 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen auf dieser Plattform im Forum der Submission in Textform gestellt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ finden Sie eine Online-Anleitung, wie Sie im Forum Fragen stellen können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Offertanfrage ergeben, werden nach Möglichkeit spätestens innerhalb einer Kalenderwoche im Forum publiziert. Die Anbieterinnen sind aufgefordert, regelmässig das Forum zu besuchen um Fragen / Antworten zum Angebot verfolgen zu können. Bitte beachten Sie bei der Formulierung Ihrer Frage, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können. |
24. Mai 2023 | Abgabetermin 23:59 | Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, eine Kopie der Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots per E-Mail (rainer.mueller@rhb.ch) der RhB AG zu zustellen. Erfolgt die Zustellung persönlich oder mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung, und das Angebot muss spätestens am 24.05.2023 um 16 Uhr im Sekretariat der Materialwirtschaft der RhB Str.1 in 7302 Landquart abgegeben werden. Öffnungszeiten: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. Unvollständig ausgefüllte oder abgeänderte Formulare sowie Eingaben ohne die verlangten Beilagen oder ohne den Vermerk „Nicht öffnen“ „Beschaffung Doppelcontainerwagen“ auf dem Eingabekuvert sind ungültig. |
31. Mai 2023 | Offertöffnung | Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, eine Kopie der Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots per E-Mail (rainer.mueller@rhb.ch) der RhB AG zu zustellen. Erfolgt die Zustellung persönlich oder mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung, und das Angebot muss spätestens am 24.05.2023 um 16 Uhr im Sekretariat der Materialwirtschaft der RhB Str.1 in 7302 Landquart abgegeben werden. Öffnungszeiten: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. Unvollständig ausgefüllte oder abgeänderte Formulare sowie Eingaben ohne die verlangten Beilagen oder ohne den Vermerk „Nicht öffnen“ „Beschaffung Doppelcontainerwagen“ auf dem Eingabekuvert sind ungültig. |
1. November 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Oktober 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zulässig
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen beider Parteien haben keine Gültigkeit. Gültig sind allein die Ausschreibungsunterlagen und der zugehörige Werkliefervertrag mit seinen Anhängen.
Es findet keine Begehung statt.
Gemäss IVöB
Sind unzulässig (Art. 19 SubG) 4.4 Verfahrensgrundsätze Gemäss SubG
www.simap.ch (mit Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen)
Gegen diese Publikation kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren sowie deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten.
RhB Strasse 1
7302 Landquart
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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