Zuschlag 1308399: Aufarbeitung Schiebetritte für die SBB Bestandesflotte (BP ID 6723)

Publiziert am: 9. Januar 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr

Die vorliegende Vergabe weist technische Besonderheiten auf. Nur die Ersatzteile der Zuschlagsempfängerin sind kompatibel mit den bestehenden, auf den betroffenen Fahrzeugen verbauten Schiebetritten. Zusätzlich verfügt einzig die Zuschlagsempfängerin über das technische Know-how und die notwendigen Revisionsanleitungen, um bestehende Teile der Schiebetritte aufarbeiten zu können. Da nur die Zuschlagsempfängerin den vorliegenden Besonderheiten Rechnung tragen kann, erfolgt eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 34630000: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Dowaldwerke GmbH, Dippoldiswalde, DE
EUR 2,027,534 , Preis inkl. Optionen und MWSt. Schweiz

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

04.01.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 931 41 14
E-Mail-Adresse:  
noel.blaser2@sbb.ch