Ausschreibung 1292191: 22-045 Weichenheizung elektrisch
Publiziert am: 16. Dezember 2022
SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe die Lieferung von elektrischen Heizstäben für die Elektroweichenheizung und dazugehörigen Befestigungsmaterialien für 3 Jahre und 2 Optionen für je 1 weiteres Jahr. Der Vertragsbeginn ist der 01.07.2023.
Das ungefähre Mengengerüst (siehe in Ariba unter Ziffer 5.1 und 5.2) ist für die SBB schwierig abzuschätzen. Daher hat die SBB die Möglichkeit zusätzlich zum Mengengerüst (siehe in Ariba unter Ziffer 5.1 und 5.2) gemäss der Ausschreibung, 50% mehr Stück je Artikel abzurufen. Die Optionen können gestaffelt eingelöst werden.
Die Anbieterin muss das Los komplett anbieten. Teilangebote sind nicht zulässig. Die Vergabe erfolgt an einen Zuschlagsempfänger.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. Dezember 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | 1. Hinweis zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Wichtig: Für die Eingabe der Registrierung durch die SBB ist mindestens ein Arbeitstag einzurechnen. Bedingung hierfür ist die korrekte Angabe aller benötigter Informationen. 2. Hinweis zu "Sprache der Ausschreibungsunterlagen": Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare können in d/f/i und teilweise auch in Englisch unter folgendem „Internet Link“ abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische |
None | Frist für Fragen | Fragenstellung im Forum Simap bis: 20.01.2023 |
15. März 2023 | Abgabetermin 00:00 | None |
31. März 2023 | Offertöffnung | None |
1. Juli 2023 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
1. Lieferantenqualifizierung in SAP Ariba gem. Beilage xx der Ausschreibungsbedingungen
2. Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
3. Einhaltung des Sozial- und Verhaltens-Kodex (beispielsweise amfori BSCI)
4. Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems
1. Nachweis der Qualifizierung in SAP Ariba
2. Mindestens 2 Referenzen (Nennung der Kontaktperson) über vergleichbare Lieferungen (bezüglich der technischen Spezifikation und Mengen) innerhalb der letzten 5 Jahre an Eisenbahn-Infrastrukturen in Europa
3. Unterschriebene Umsetzungsbedingungen zum Sozial- und Verhaltenskodex BSCI oder Nachweis des Vorhandenseins eines vergleichbaren zertifizierten Standards bei Produktionsbetrieb (z.B. SA8000, etc.)
4. Umweltmanagementsystem ISO 14001 oder vergleichbar
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von Gütern (AGB-G)
Ausgabe: September 2021
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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