Zuschlag 1289543: Enfouissement des lignes 220 kV Foretaille Verbois 1 et 2 entre Foret

Publiziert am: 30. September 2022

Swissgrid AG

Der Auftrag wird an die Firma Nexans Schweiz AG vergeben. Der Zuschlagsempfänger überzeugte sowohl in Bezug auf die Qualitätsanforderungen als auch durch seine Referenzen. Neben einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis wurden auch alle anderen Zuschlagskriterien sehr gut erfüllt.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 44322000: Kabelzubehör
  • 44321000: Kabel
  • 31321300: Hochspannungskabel
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% CAD1 Preis
25% CAD 2 Referenzen der Schlüsselpersonen der Ausführungsphase (Projektleiter/Montageleiter und ihre Stellvertreter)
20% CAD 3 Auftragsanalyse (Auftragsanalyse des Projektes, Risikoanalyse)
10% CAD 4 2 bis 4 Projektreferenzen (falls bestehend, minimum 1 Referenz mit europäischem TSO)
10% CAD5 Nachhaltigkeit

Minimalnote 3 für Zuschlagskriterien Nr. 2 und 3, Minimalnote 2 für Zuschlagskriterien Nr. 4 und 5

Berücksichtigte Anbieter

Nexans Suisse SA, Cortaillod
CHF 26,436,016 exkl. MwSt., Le prix évalué comprends l'offre de base, l'option B et le matériel de réserve

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 11.02.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 230 Tage

Datum des Zuschlags:

29.09.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG
Route des Flumeaux 41
1008 Prilly
Telefon: +41585802111
E-Mail-Adresse:  
katia.schmidlin@swissgrid.ch