Zuschlag 1245885: Folierung Rollmaterial

Publiziert am: 2. März 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB Produktion Personenverkehr

Die Angebote erzielten jeweils die besten Bewertungen bei den Kriterien "Wirtschaftlichkeit" und oder "Qualität" und stellen insgesamt die vorteilhaftesten Angebote dar.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 34630000: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: selective
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% 1 QUALITÄT
75% 1.1 Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss Anforderungskatalog
Muss 1.2 Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge
20% 1.3 Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge
5% 1.4 Eco Vadis
60% 2 WIRTSCHAFTLICHKEIT
100% 2.1 Vollfolierung Re460

Berücksichtigte Anbieter

Calag Carrosserie Langenthal AG, Langenthal
CHF 18,876 - CHF 41,670 , Preisangabe für eine Vollfolierung Lok Re460, gemäss Preisblatt, Teil 2 der Ausschreibungsunterlagen.

Remund Werbetechnik AG, Büchslen
CHF 18,876 - CHF 41,670 , Preisangabe für eine Vollfolierung Lok Re460, gemäss Preisblatt, Teil 2 der Ausschreibungsunterlagen.

Sirek Büchel AG, Buchs SG
CHF 18,876 - CHF 41,670 , Preisangabe für eine Vollfolierung Lok Re460, gemäss Preisblatt, Teil 2 der Ausschreibungsunterlagen.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 02.08.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 206 Tage

Datum des Zuschlags:

24.02.2022


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Produktion Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 156 05 80
E-Mail-Adresse:  
rafael.spiess@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1245885 Folierung Rollmaterial