Ausschreibung 1237315: HGem Zweikraftlokomotiven für die Matterhorn Gotthard Bahn
Publiziert am: 22. Januar 2022
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Die Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG beabsichtigt die Beschaffung von zwei vierachsigen Zweikraftlokomotiven (elektrisch und thermisch) für den Einsatz bei der Infrastruktur im Bereich Projekte, Unterhalt, Intervention und Schneeräumung. Die Lokomotiven ersetzen die bestehenden HGm 4/4 61-62.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. Januar 2022 | Publikationsdatum | |
24. Januar 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
7. Februar 2022 | Frist für Fragen | Fragen werden ausschliesslich über Simap beantwortet. |
18. Februar 2022 | Abgabetermin 00:00 | Es gilt das Datum des Poststempels |
24. Februar 2022 | Offertöffnung | Es gilt das Datum des Poststempels |
30. November 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50 | Angebotspreis |
40 | Erfüllung technisches Anforderungspaket |
10 | Erfüllung kommerzielles Anforderungspaket |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
EK1Befähigung zur technischen Eignung der Unternehmung
EK 1.1Kompetenz in der Projektierung, Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Zahnrad-Lokomotiven mit vergleichbaren Projekten.
EK 1.2Erfahrung bei der Zulassung von Lokomotiven mit dem Bundesamt für Verkehr BAV (oder vergleichbar).
EK 1.3Erfahrung in der Instandhaltung von Lokomotiven.
EK 2Organisatorische Leistungsfähigkeit der Unternehmung
EK 2.1Bescheinigung für ein unternehmensbezogenes Qualitätsmanagementsystem
EK 2.2Aufzeigen der technischen Ressourcen
EK 3Finanzielle Leistungsfähigkeit
EK 3.1Vorauszahlungen sind durch eine Bankgarantie abzusichern.
EK 4Produktionskapazität und Servicevertretung
EK 4.1Sicherstellung der Produktionskapazität für die Dauer der Vertragserfüllung.
EK 4.2Sicherstellung der Betriebsbetreuung.
EK 1.1Nachweis: Eine Projektreferenz in den letzten 10 Jahren mit der Angabe von Kontakt- und Ansprechpersonen, des Projektleiters sowie der Gesamtprojektsumme.
EK 1.2 Nachweis: Zwei Projektreferenzen der letzten 5 Jahren mit Angabe der Kontakt und Ansprechpersonen, des Projektleiters sowie des Zulassungsumfanges.
EK 1.3Nachweis: Eine Projektreferenz in den letzten 10 Jahren mit der Angabe von Kontakt- und Ansprechpersonen, des Projektleiters sowie des Instandhaltungsumfanges.
EK 2.1Nachweis: Zertifikat eines Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001 oder gleichwertig)
EK 2.2Nachweis: Die berufliche Befähigung der Personen der technischen Leitung und der Qualitätssicherung inkl. detailliertem Firmenorganigramm.
EK 3.1Nachweis: Bankverbindungen für Bankgarantie oder eine Selbstdeklaration, dass Verhandlungen stattgefunden haben mit einer Bestätigung des in Frage kommenden Institutes.
EK 4.1Nachweis: Termin und Ressourcenplanung
EK 4.2Nachweis: Angabe Servicevertretung und Reaktionszeit
5
Zusätzliche Informationen
keine
Es werden keine Geschäftsbedingungen von Anbieterinnen akzeptiert.
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Teilnahmeanträge sind mit dem Vermerk: "Neue Zweikraftlokomotiven" - nicht öffnen
einzureichen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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Telefon: 027 927 72 22
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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