Zuschlag 1227545: 2-Weg-Fahrzeug für Schiene und Strasse

Publiziert am: 9. November 2021

zb Zentralbahn AG, Bereich Infrastruktur

Das Angebot erzielte die beste Bewertung bei dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" und stellt insgesamt das vorteilhafteste Angebot dar.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 34144700: Nutzfahrzeuge
  • 34143000: Fahrzeuge für den Winterdienst
  • 34621200: Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% 1. QUALITÄT
70% von 60% 1.1 Erfüllung der Anforderungen der zb Zentralbahn AG gemäss Anforderungskatalog und der Leistungsbeschreibung
20% von 60% 1.2 Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge
5% von 60% 1.3 Gewähr zur vorgegebenen Termineinhaltung und erwarteten Qualität
5% von 60% 1.4 Eco Vadis
40% 2. WIRTSCHAFTLICHKEIT
100% von 40% 2.1 Wirtschaftlichkeit Produkt (Total Cost, Einkaufskosten)

.

Berücksichtigte Anbieter

Müller Technologie AG, Frauenfeld
CHF 1,798,725 , Preis inkl. Optionen und MWST.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 18.06.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 138 Tage

Datum des Zuschlags:

03.11.2021


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

zb Zentralbahn AG, Bereich Infrastruktur
Stanserstrasse 2
6392 Stansstad
Telefon: 079 529 88 40
E-Mail-Adresse:  
andreas.imfeld@zentralbahn.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1227545 2-Weg-Fahrzeug für Schiene und Strasse