Ausschreibung 1227239: Railpass Ersatz BUe-Steuerungen, STA & LUN

Publiziert am: 5. November 2021

zb Zentralbahn AG

Die Zentralbahn beabsichtigt im Jahr 2023 den 1:1 Ersatz von sechs bestehenden Schrankenanlagen in Stans und Lungern. Dabei soll die Aussenanlage weitgehend wiederverwendet werden. Die heutigen Railpass Steuerungen werden altersbedingt durch ein neues Produkt ersetzt.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34632200: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. November 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

3. Dezember 2021 Frist für Fragen

Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis spätestens 03.12.2021 schriftlich auf der Website www.simap.ch unter der Überschrift "Bewerber" gestellt werden. Klicken Sie auf "Benutzerhilfe", um auf die Online-Hilfe zum Stellen von Fragen im simap-Forum zuzugreifen.

21. Januar 2022 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (dominik.amrein@zentralbahn.ch) der zb Zentralbahn AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Railpass Ersatz BUe-Steuerungen“

26. Januar 2022 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (dominik.amrein@zentralbahn.ch) der zb Zentralbahn AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Railpass Ersatz BUe-Steuerungen“

4. April 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15% Fachkompetenz des Lieferanten
10% Auftragsanalyse: Projektrisiken / Erfolgsfaktoren
45% Technische Lösung
30% Leistungsangebot (Preis)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Aufgrund der in den abgegebenen Submissionsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

zb Zentralbahn AG
Bahnhofsstrasse 23
6362 Stansstad
E-Mail-Adresse:  
dominik.amrein@zentralbahn.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1227239 Railpass Ersatz BUe-Steuerungen, STA & LUN