Ausschreibung 1194145: WIN Kamerasystem SBB
Publiziert am: 28. Juni 2021
SBB AG, Infrastruktur, Verfügbarkeit & Unterhalt, Überwachung, Zugkontrolleinrichtung
Für die Beschreibung des Beschaffungsvorhabens wird auf die Vorankündigung vom 29.03.2021 mit Meldung Nr. 1177541 (Deutsch) und Meldung Nr. 1187631 (Französisch) verwiesen.
Der Gegenstand des Auftrags umfasst die Produktion, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines WIN Kamerasystems SBB (Pilotanlage) für das Jahr 2021 (fester Auftrag).
Der Umfang des Auftrags beinhaltet:
I) Produktion, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von 15 Serienanlagen (Option) für den Zeitraum von 2023 bis 2026;
II) Service- und Supportvertrag (Option).
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Juni 2021 | Publikationsdatum | |
28. Juni 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der Bezug der Ausschreibungsunterlagen erfolgt ausschliesslich über das Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch). |
16. Juli 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
9. Juli 2021 | Frist für Fragen | Ausschreibungsbedingungen Kapitel 2.4 Fragen dem Ausschreibungsverfahren bitte beachten. |
Abgabetermin | None |
|
13. August 2021 | Offertöffnung | None |
1. Oktober 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Wirtschaftliche Zuschlagskriterien |
50% | qualitativ-technische Zuschlagskriterien |
20% | rechtlich-kommerzielle Zuschlagskriterien |
Zulassungsbedingungen
Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sind zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es finden keine Begehungen statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.
Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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