Ausschreibung 1187521: Schneefrässchleuder
Publiziert am: 27. April 2021
zb Zentralbahn AG, Bereich Infrastruktur
Beschaffung einer grossen Schneefrässchleuder als Ersatz der bestehenden Xrotm 51. Die Details sind den technischen Unterlagen (Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen) zu entnehmen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. April 2021 | Publikationsdatum | |
27. April 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Gemäss Vorankündigung Simap ID 218822 wurde kein Bedarf an französischsprachigen Ausschreibungsunterlagen der zb Zentralbahn AG gemeldet. Die Vergabestelle stellt basierend darauf die Ausschreibungsunterlagen in Deutsch zur Verfügung. |
7. Juni 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
14. Mai 2021 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 20.05.2021 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden. |
7. Juni 2021 | Abgabetermin 16:00 | Eintreffend bei der zb Zentralbahn AG für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden. Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. Die Anbieter haben die Angebotsunterlagen nebst PDF auch in bearbeitbarem Format (z.B. Word, Excel) einzureichen. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. |
10. Juni 2021 | Offertöffnung | Eintreffend bei der zb Zentralbahn AG für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden. Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. Die Anbieter haben die Angebotsunterlagen nebst PDF auch in bearbeitbarem Format (z.B. Word, Excel) einzureichen. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. |
15. Oktober 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
65% | 1. QUALITÄT |
70% von 65% | 1.1 Erfüllung der Anforderungen der zb Zentralbahn AG gemäss Anforderungskatalog und der Leistungsbeschreibung |
20% von 65% | 1.2 Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge |
5% von 65% | 1.3 Gewähr zur vorgegebenen Termineinhaltung und erwarteten Qualität |
5% von 65% | 1.4 Eco Vadis |
35% | 2. WIRTSCHAFTLICHKEIT |
100% von 35% | 2.1 Wirtschaftlichkeit Produkt (Total Cost, Einkaufskosten) |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1. TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1 Fachkompetenz
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung von Schneefrässchleudern für den Einsatz auf Strecken mit Zahnstange, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.
1.2 Problemanalyse
Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).
2. ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1 Qualitätsmanagement
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
2.2 Fertigungskapazität
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
2.3 Personelle Ressourcen
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.4 Organisation
Organisationsstruktur des Unternehmens.
3. GENÜGENDE FINANZIELLE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1 Bonität - Handelsregisterauszug
3.2 Bonität - Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3 Bonität - Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4 Bonität - Erfolgsrechnung
3.5 Bankerklärung- Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6 Versicherung - Betriebshaftplicht
4. Präsenz und Sprache
4.1 Sprache
Sprache Projektleitung
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
Zwei Referenzen der letzten acht Jahre, die mit dem vorliegen-den Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Temineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die zb Zentralbahn AG ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO TS 22163 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss Publikation Ziffer 3.2 gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
*) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Ereignis und Jahr von min. 20 Mio. CHF.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
Erklärung des Anbieters, dass die Projektleitung des Anbieters einwandfrei in deutscher Sprache kommunizieren kann (in Wort und Schrift).
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF und EUR zugelassen.
Die eingereichten Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel. GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der zb Zentralbahn AG. Für Produkte und Dienstleistungen, deren Wertschöpfung ganz oder teilweise ausserhalb der Schweiz stattfindet, kann die Anbieterin die Währung wählen. Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.
VORBEHALTE:
Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss Ziffer 3.12 durchgeführt.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der zb Zentralbahn AG.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Stanserstrasse 2
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Telefon: +41 79 529 88 40
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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