Ausschreibung 1179691: Instandhaltung SBB Infrastruktur Wagen
Publiziert am: 5. März 2021
SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für die Beschaffung von Instandhaltungsarbeiten an den Wagen der SBB Infrastruktur
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
5. März 2021 | Publikationsdatum | |
5. März 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen oder Differenzen ist die deutsche Version massgebend. Der Vertrag wird ausschliesslich in deutscher Sprache abgeschlossen. |
18. März 2021 | Frist für Fragen | None |
15. April 2021 | Abgabetermin 00:00 | None |
19. April 2021 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | ZK1:Preis |
20% | ZK2:Businesskonzept |
10% | ZK3:Durchlaufzeit |
10% | ZK4:Erfahrungen WSL |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung N1
Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit N2
N1
N1.1 & N1.2
Zwei Referenzen mit vergleichbarer Aufgabenstellung, und einem Vertragsvolumen von mind. 250’000 CHF innerhalb der letzten 2 Jahre betreffend Instandhaltungsarbeiten an Güterwagen.
N2
Das jährliche Auftragsvolumen darf 30% des durchschnittlichen Umsatzes / Jahr der letzten 3 Jahre nicht übersteigen.
Zusätzliche Informationen
AGB SBB für die Instandhaltung von Anlagen_tech. Systemen _Maschinen und Apparaten (AGB-Insta)
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
keine
Simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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