Zuschlag 1170191: 2112 Flexity Ersatzteile
Publiziert am: 5. Januar 2021
Stadt Zürich Verkehrsbetriebe Zürich
Für den ordentlichen Unterhalt der zusätzlichen 40 beschafften Flexity-Trams benötigen die VBZ über die gesamte Fahrzeuglebenszeit von 40 Jahren Ersatzteile. Auf Grund der gegebenen Obsoleszenz sind wichtige Ersatzteile, wenn sie zusammen mit den Fahrzeugen baugleich bestellt werden können, deutlich günstiger, als wenn diese später, nach Beendigung der Produktion, gefertigt werden müssen.
Durch die Beschaffung von systemrelevanten Ersatzteilen im jetzigen Zeitpunkt kann die Ersatzteilverfügbarkeit im Lager der VBZ zu guten Konditionen für die nächsten Jahre sichergestellt werden.
Nur die Fahrzeugherstellerin ist in der Lage, die technisch einwandfreie Austauschbarkeit der systemrelevanten Ersatzteile unter Aufrechterhaltung sämtlicher Fahrzeuggarantien zu gewährleisten.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.12.2020
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Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des
Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die
Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die
angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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Luggwegstrasse 65
8048 Zürich
Telefon: +41 44 411 43 45
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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