Ausschreibung 1109559: WAGENÜBERGANG DTZ
Publiziert am: 28. Januar 2020
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Die Fahrzeuge der DTZ-Flotte (RABe 514) werden von der SBB im Grossraum Zürich als S-Bahn-Züge im Regionalverkehr eingesetzt. Nach 16 Jahren Betriebsdauer sollen die Fahrzeuge revidiert werden, so dass der Betrieb weiterhin sichergestellt werden kann. Die Auftragnehmerin ist für die Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung und Lieferung der Verbindungskabel und Stecker inkl. Einsätze und Kontakte verantwortlich. Dazu gehören auch Verbindungsmaterialien und Dichtungen, die zur Verbindung und Fixierung der einzelnen Positionen gemäss Lastenheft (Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen) notwendig sind. Das Mengengerüst ist den technischen Unterlagen (Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen) sowie der Preistabelle (Teil 6 der Ausschreibungsunterlagen) zu entnehmen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Januar 2020 | Publikationsdatum | |
28. Januar 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | BEZUG DER UNTERLAGEN: SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: |
9. März 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
14. Februar 2020 | Frist für Fragen | FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG: |
9. März 2020 | Abgabetermin 16:00 | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe Ziffer 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden. |
16. März 2020 | Offertöffnung | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe Ziffer 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden. |
15. Juni 2020 | Geplanter Projektstart | |
14. Juni 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | WIRTSCHAFTLICHKEIT |
80% von 50% | Beschaffungspreis (Hauptangebot und Einmalkosten) |
Muss-Anforderung | Akzeptanz folgender Vertragsziffern: 6 (Haftung); 9.1 (Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung); 12 (Mangel); 13 (Serienmangel); 14 (Gewährleistung); 15.5 (Einsichtsrecht); 17 (Anwendbares Recht); 18 (Gerichtsstand) |
15% von 50% | Akzeptanz Vertragsentwurf und AGB RKomp (August 2019) |
5% von 50% | EDI Anbindung |
50% | QUALITÄT |
85% von 50% | Erfüllung der Anforderungsliste |
10% von 50% | Projektplanung |
5% von 50% | Qualitätsmanagement |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienenfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.
1.2) PROBLEMANALYSE
Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).
2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens.
3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht
4.) PRÄSENZ
4.1) PRÄSENZ VOR ORT
Der Anbieter gewährleistet vor Ort eine ausreichende Präsenz für technischen Support und Service.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen der letzten 10 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO TS 22163 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars Gewährleistungsgarantie muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
(*) Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass eine Vertretung in deutscher und französischer Sprache mit einer maximalen Reaktionszeit innert 3 Arbeitstagen vor Ort zur Verfügung steht.
Zusätzliche Informationen
keine
AGB SBB für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp), Version August 2019
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.
ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel. GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für Produkte und Dienstleistungen, deren Wertschöpfung ganz oder teilweise ausserhalb der Schweiz stattfindet, kann die Anbieterin die Währung wählen.
Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.
VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 653 85 91
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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