Ausschreibung 1050679: Sealaktion DTZ 514, 2. Teil

Publiziert am: 29. Januar 2019

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr

Die SBB erwartet ein Angebot für folgende Arbeitspakete für die Leistungserbringung an Fahrzeug Typ RA-Be 514 DTZ:
- Lackkleinreparatur
- Grundreinigung / Sealen

Arbeitsschritte:
Vorarbeit: Lackkleinreparatur, 14 Tage vor Grundreinigen und Sealen:
Es sind nicht viele Reparaturen zu erwarten, da die Fahrzeuge ca. 2 Jahre vor dem Sealen einer
Steinschlag/Lack-Reparatur erhalten haben.

Hauptarbeit: Grundreinigen und Sealen: gemäss Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen (Teil 4)

Zugelassene Seal Produkte
- Siehe Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen

Voraussichtliche Anzahl der Fahrzeuge:
- 29 x 100m lange Doppelstocktriebzüge:
jeweils 4 Kasten pro Triebzug, insgesamt 244 Kästen, jeweils die Hälfte davon Steuerwagen (Endwagen) und Mittelwagen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Oberwinterthur

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34600000: Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Januar 2019 Publikationsdatum
29. Januar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um ab 29.01.2019 bis 20.03.2019 die Unterlagen runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebende ist.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Sealaktion DTZ 514, 2. Teil und „NICHT ÖFFNEN“ in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

20. März 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
25. Februar 2019 Frist für Fragen

FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG:

Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk ,Sealakion DTZ514, 2. Teil, bis 25.02.2019 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden.
Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

Details wegen Fragen an der Begehung siehe Ziffer 4.5 der Publikation

20. März 2019 Abgabetermin 16:00

Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist gemäss Ziff. 4.5.

25. März 2019 Offertöffnung

Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist gemäss Ziff. 4.5.

1. Juli 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2020 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
80% WIRTSCHAFTLICHKEIT
100% Ausgefüllte Preistabelle Teil 6a der Ausschreibungsunterlagen.
20% QUALITÄT
0% Umsetzung, Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss technischer Dokumentation Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen. Muss Kriterium ohne Gewichtung
70% Bearbeitungskonzept
30% Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.

1.2) TERMINEINHALTUNG
Ausführung der Arbeiten

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.

2.2 PRODUKT
Sicherheitsdatenblatt

2.3) PRODUKT
Produktemerkblatt

2.4) PRODUKT
Standardfabrikationsprüfprotokoll

2.5) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens.

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Versicherung / Betriebshaftplicht

4.) PRÄSENZ
Der Anbieter gewährleistet vor Ort eine ausreichende Präsenz für technischen Support und Service.

Geforderte Nachweise:

Geforderte Nachweise*
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Nachweis über die Einhaltung der Termine gemäss Dokument Technische Lieferbedingungen AAZ 11565094

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat 9001 / ISO 14001 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
Nachweis eines Sicherheitsdatenblattes gemäss Schweizerischer Gesetzgebung über die eingesetzten Produkte

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
Nachweis eines Produktemerkblattes mit Einsatzhinweisen gemäss Schweizerischer Gesetzgebung über die eingesetzten Produkte

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
Vorlage eines Standardfabrikationsprüfprotokolls zum eingesetzten Sealprodukt. Die Prüfparameter sind so gewählt, dass eine Qualitätsabweichung erkannt werden kann.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.5
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahre.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
(*) Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass eine Vertretung in deutscher Sprache mit einer maximalen Reaktionszeit von 24 Stunden vor Ort zur Verfügung steht.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

AGB SBB AG für Dienstleistungsaufträge (AGB-D)

MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

Sonstige Angaben:

BEGEHUNG (INFOVERANSTALTUNG):
Eine Begehung / Infoveranstaltung findet am 18.02.2019 statt. Treffpunkt in Oberwinterthur 13:00 h . Wegen der Komplexität des Beschaffungsvorhabens ist die Teilnahme an der Begehung/Infoveranstaltung obligatorisch.

Die Begehung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Es sind maximal 2 Teilnehmer pro Anbieter zur Begehung zugelassen. Angebote von Anbietern, die nicht an der Begehung teilgenommen haben, werden ohne Weiteres vom Verfahren ausgeschlossen. Voranmeldung bis am 15.02.2019 14:00 h per E-Mail an zarko.sokcevic@sbb.ch. Fragen an der Infoveranstaltung und Begehung werden erlaubt. Die Antworten werden protokolliert und schriftlich bis am 01.03.2019 allen potentiellen Anbietern mitgeteilt.

VORBEFASSUNG:
Die Firma Crous Chemicals GmbH, in Industrie Allmend 30, CH-4629 Fulenbach hat bereits bei einigen DTZ 514 Fahrzeugen Sealen durchgeführt und ist deshalb vorbefasst.

Die Frist für eine allfällige Offerte der genannten vorbefassten Firma endet am 11.03.2019 16:00 h. Für alle anderen Anbieter wird die Frist zur Einreichung eines Angebotes gemäss Ziff. 1.4 verlängert, um den Wettbewerbsvorteil auszugleichen.

Gestützt auf diese Massnahmen wird die genannte Firma im Verfahren als Anbieter zugelassen (Art. 21a VöB).

ANMELDUNG OFFERTABGABE
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.

VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 329 97 68
E-Mail-Adresse:  
daniel.aebischer@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1050679 Sealaktion DTZ 514, 2. Teil