Ausschreibung 1050679: Sealaktion DTZ 514, 2. Teil
Publiziert am: 29. Januar 2019
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Die SBB erwartet ein Angebot für folgende Arbeitspakete für die Leistungserbringung an Fahrzeug Typ RA-Be 514 DTZ: Arbeitsschritte: Hauptarbeit: Grundreinigen und Sealen: gemäss Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen (Teil 4) Zugelassene Seal Produkte Voraussichtliche Anzahl der Fahrzeuge:
- Lackkleinreparatur
- Grundreinigung / Sealen
Vorarbeit: Lackkleinreparatur, 14 Tage vor Grundreinigen und Sealen:
Es sind nicht viele Reparaturen zu erwarten, da die Fahrzeuge ca. 2 Jahre vor dem Sealen einer
Steinschlag/Lack-Reparatur erhalten haben.
- Siehe Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen
- 29 x 100m lange Doppelstocktriebzüge:
jeweils 4 Kasten pro Triebzug, insgesamt 244 Kästen, jeweils die Hälfte davon Steuerwagen (Endwagen) und Mittelwagen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Oberwinterthur |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. Januar 2019 | Publikationsdatum | |
29. Januar 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um ab 29.01.2019 bis 20.03.2019 die Unterlagen runterzuladen. SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: |
20. März 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
25. Februar 2019 | Frist für Fragen | FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG: Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk ,Sealakion DTZ514, 2. Teil, bis 25.02.2019 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden. Details wegen Fragen an der Begehung siehe Ziffer 4.5 der Publikation |
20. März 2019 | Abgabetermin 16:00 | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist gemäss Ziff. 4.5. |
25. März 2019 | Offertöffnung | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist gemäss Ziff. 4.5. |
1. Juli 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
80% | WIRTSCHAFTLICHKEIT |
100% | Ausgefüllte Preistabelle Teil 6a der Ausschreibungsunterlagen. |
20% | QUALITÄT |
0% | Umsetzung, Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss technischer Dokumentation Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen. Muss Kriterium ohne Gewichtung |
70% | Bearbeitungskonzept |
30% | Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.
1.2) TERMINEINHALTUNG
Ausführung der Arbeiten
2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
2.2 PRODUKT
Sicherheitsdatenblatt
2.3) PRODUKT
Produktemerkblatt
2.4) PRODUKT
Standardfabrikationsprüfprotokoll
2.5) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens.
3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Versicherung / Betriebshaftplicht
4.) PRÄSENZ
Der Anbieter gewährleistet vor Ort eine ausreichende Präsenz für technischen Support und Service.
Geforderte Nachweise*
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Nachweis über die Einhaltung der Termine gemäss Dokument Technische Lieferbedingungen AAZ 11565094
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat 9001 / ISO 14001 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
Nachweis eines Sicherheitsdatenblattes gemäss Schweizerischer Gesetzgebung über die eingesetzten Produkte
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
Nachweis eines Produktemerkblattes mit Einsatzhinweisen gemäss Schweizerischer Gesetzgebung über die eingesetzten Produkte
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
Vorlage eines Standardfabrikationsprüfprotokolls zum eingesetzten Sealprodukt. Die Prüfparameter sind so gewählt, dass eine Qualitätsabweichung erkannt werden kann.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.5
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahre.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
(*) Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass eine Vertretung in deutscher Sprache mit einer maximalen Reaktionszeit von 24 Stunden vor Ort zur Verfügung steht.
Zusätzliche Informationen
keine
AGB SBB AG für Dienstleistungsaufträge (AGB-D)
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.
BEGEHUNG (INFOVERANSTALTUNG):
Eine Begehung / Infoveranstaltung findet am 18.02.2019 statt. Treffpunkt in Oberwinterthur 13:00 h . Wegen der Komplexität des Beschaffungsvorhabens ist die Teilnahme an der Begehung/Infoveranstaltung obligatorisch.
Die Begehung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Es sind maximal 2 Teilnehmer pro Anbieter zur Begehung zugelassen. Angebote von Anbietern, die nicht an der Begehung teilgenommen haben, werden ohne Weiteres vom Verfahren ausgeschlossen. Voranmeldung bis am 15.02.2019 14:00 h per E-Mail an zarko.sokcevic@sbb.ch. Fragen an der Infoveranstaltung und Begehung werden erlaubt. Die Antworten werden protokolliert und schriftlich bis am 01.03.2019 allen potentiellen Anbietern mitgeteilt.
VORBEFASSUNG:
Die Firma Crous Chemicals GmbH, in Industrie Allmend 30, CH-4629 Fulenbach hat bereits bei einigen DTZ 514 Fahrzeugen Sealen durchgeführt und ist deshalb vorbefasst.
Die Frist für eine allfällige Offerte der genannten vorbefassten Firma endet am 11.03.2019 16:00 h. Für alle anderen Anbieter wird die Frist zur Einreichung eines Angebotes gemäss Ziff. 1.4 verlängert, um den Wettbewerbsvorteil auszugleichen.
Gestützt auf diese Massnahmen wird die genannte Firma im Verfahren als Anbieter zugelassen (Art. 21a VöB).
ANMELDUNG OFFERTABGABE
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.
VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 329 97 68
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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