Ausschreibung 1041693: HF-SCHEIBEN DOMINO
Publiziert am: 19. Oktober 2018
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Die Regionalverkehrs-Flotten der SBB werden mit verbessertem Mobilfunk-Empfang ausgerüstet. Die Domino-Flotte wurde zu rund einem Drittel mit Repeatern ausgerüstet; der Rest der Flotte soll nun mit speziellen, mobilfunktauglichen Scheiben ausgestattet werden: Die seit langem bewährte Sonnenschutz-Beschichtung wird mittels Laser aufgebrochen („perforiert“), um die Dämpfung für Mobilfunk deutlich zu reduzieren. Die technische Spezifikation beschreibt die technischen Eigenschaften und Anforderungen an diese Isolierglasscheiben mit gelaserter Sonnenschutz-Beschichtung für die Domino-Flotte und ist die Basis für eine Beschaffung im Rahmen der Ausschreibung. Fortsetzung siehe Ziff. 4.5
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. Oktober 2018 | Publikationsdatum | |
19. Oktober 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | BEZUG DER UNTERLAGEN SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: |
10. Dezember 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
5. November 2018 | Frist für Fragen | FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG: |
10. Dezember 2018 | Abgabetermin 10:00 | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. |
13. Dezember 2018 | Offertöffnung | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | A KOMMERZIELL |
80% von 60% | A.1 Beschaffungspreis (Hauptangebot und Einmalkosten) |
Mussanforderung | A.2 Die Akzeptanz folgender Vertragsziffern: 6.1 Rechnungsstellung, 7.2 Konventionalstrafe, 10 Versicherung, 14 Mangel, 15 Serienmangel, 16 Gewährleistung, 17 Haftung, 19 Einsichtsrecht, 23 Anwendbares Recht, 24 Gerichtsstand |
10% von 60% | A.3 Akzeptanz Vertragsentwurf |
2% von 60% | A.4 Qualitätsmanagement |
5% von 60% | A.5 Projektplanung |
3% von 60% | A.6 Logistik-Konzept |
40% | B QUALITÄT |
100% von 40% | B.1 Erfüllung der Anforderungsliste |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in der Projektierung, Entwicklung, Herstellung und Umsetzung von Fensterscheiben Ersatzprojekten in der Schienenfahrzeugindustrie des öffentlichen Verkehrs im Nachmarkt (also nicht Fahrzeug Erstausrüster) in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.
1.2) PROBLEMANALYSE
Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).
2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens
3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht
4.) PRÄSENZ VOR ORT
Der Anbieter gewährleistet vor Ort eine ausreichende Präsenz für technischen Support und Service.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
Mindestens zwei Referenzen von erfolgreich durchgeführten Aufträgen in der Schweiz und/oder EU-Länder mit vergleichbarer Komplexität bezüglich Technik (insb. Laserperforation, Glasaufbauten), Dauer und Termineinhaltung in Projekten der Schienenfahrzeugindustrie des öffentlichen Verkehrs (idealerweise Vollbahnen) bei welchen die SBB die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen überprüfen und Auskünfte einholen kann. Die Referenzprojekte müssen in den letzten 5 Jahren abgewickelt worden sein. Dabei sollen nur Projekte aufgezeigt werden, in welchen im Nachmarkt (also nicht Fahrzeug Erstausrüster) Seitenscheiben ersetzt wurden.
Dabei ist folgendes anzugeben:
• Fahrzeugflotte (inkl. Anzahl Fahrzeuge)
• Fahrzeugtyp und max. Geschwindigkeit
• Betreiber
• Im Einsatz seit (Kalenderjahr)
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001-04, ISO TS 22163 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
•*) Unternehmensstruktur
•*) Aktuelles Organigramm
•*) Aufbau und Organisation des Anbieters
•*) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars "Erfüllungsgarantie" muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
(*) Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass eine Vertretung in deutscher und französischer Sprache mit einer maximalen Reaktionszeit innert 3 Arbeitstagen vor Ort zur Verfügung steht.
Zusätzliche Informationen
keine
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp, Ausgabe Dezember 2017).
Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.
Fortsetzung von Ziffer 2.6:
Der Liefergegenstand ist die Entwicklung, Herstellung, und Lieferung von Isolierglasscheiben aus Mineralglas. Frontscheibe sowie die Seitenscheiben des Führerstandes sind nicht Teil dieser Beschaffung
Hauptangebot: 4'229 Scheiben
Option 1: 102 Scheiben
Option 2: 1’308 Scheiben
VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: 0041 78 760 01 60
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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