Ausschreibung 1018617: ENGINEERING ICN

Publiziert am: 22. August 2018

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr, P-OP-FSE-PTF-SEF

Im Projekt Modernisierung ICN werden die Neigezüge des Typs ICN in ca. der Hälfte ihrer Fahrzeug-Lebensdauer umfassend modernisiert und instandgesetzt um einen Betrieb bis zur geplanten Ausrangierung sicherzustellen. Die in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Lieferungen und Leistungen umfassen sämtliche Engineering-Leistungen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung stehen. Eine Informationsveranstaltung mit Begehung der Fahrzeuge ist geplant. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Angebots.

Weitere Details siehe Ziff. 4.5.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

SBB Werk Yverdon-les-Bains

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34600000: Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile
  • 34622200: Eisenbahnpersonenwagen
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
22. August 2018 Publikationsdatum
22. August 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

BEZUG DER UNTERLAGEN
Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend auf www.simap.ch registrieren und eine Bestätigung der überwiesenen Schutzgebühr oder die Abgabe der "Bankgarantie Schutzgebühr" gem. Ziff. 3.9 vorlegen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebend ist.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: "ENGINEERING ICN" und „NICHT ÖFFNEN“ (in Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

8. Oktober 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
17. September 2018 Frist für Fragen

Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk „ENGINEERING ICN“ bis 17.09.2018 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden.

8. Oktober 2018 Abgabetermin 16:00

Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

15. Oktober 2018 Offertöffnung

Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% 1. QUALITÄT
31% 1.1 Auftrags-/Projektanalyse
50% 1.1.1 Aufgabenverständnis
50% 1.1.2 Machbarkeitsbeurteilung Verbesserungs-Vorschläge, technische Chancen und Risiken
15.5% 1.2 Planung, Terminplanung
70% 1.2.1 Phasenplan, Erfassung der wesentlichen Aspekte, Plausibilität, Koordination
30% 1.2.2 Liste der Lieferobjekte
25% 1.3 Technische Qualität Haupt-/ Sublieferant(en)
50% 1.3.1 Qualitätssicherung
50% 1.3.2 Fähigkeit zur Entwicklung zweckmässiger technischer Lösungen hoher Qualität
11.5% 1.4 Organisation
80% 1.4.1 Organisationskonzept, Zuweisung der Aufgaben und Zuständigkeiten
20% 1.4.2 Auslastung, Kapazitätsreserven
17% 1.5 Schlüssel-Personen
60% 1.5.1 Qualifikation, Fachkompetenz, Sprache
40% 1.5.2 Erfahrung mit gleichartigen Aufgaben
40% KOMMERZIELL
5% 2.1 Akzeptanz Vertragsentwurf
100% 2.1.1 Vertragsakzeptanz Teil 3
Muss-Kriterium 2.1.2 Akzeptanz folgender Vertragsziffern: 10 (Termine); 11 (Weitere Verzugsfolgen); 12 (Vertragsdauer und vorzeitige Vertragsauflösung); 20 (Vertraulichkeit); 24 (Betriebs-haftpflichtversicherung); 25 (Immaterialgüterrechte); 26 (Ansprüche Dritter); 30.1 (Erfolgshaftung); 30.2 (Schutz- und Nutzungsrechte Dritter); 33 (Gewährleistung); 34 (Haftung); 35 (Einsichtsrecht); 44 (Anwendbares Recht); 45 (Gerichtsstand)
95% 2.2 Preis
70% 2.2.1 Bewertung Grundleistungen (Hauptangebot und Option 1) gemäss Preisblatt
30% 2.2.2 Bewertung Zusatzleistungen (Hauptangebot und Option 1) gemäss Preisblatt

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG

1.1) FACHKOMPETENZ
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung bei anderen Endkunden (mit direkter Vertragsbeziehung) in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs, der Schienenfahrzeugindustrie, mit vergleichbarem Engineering-Umfang, Komplexität und Terminvorgaben bereits erfolgreich Projekte umgesetzt hat.

1.2) TERMINEINHALTUNG
Zweckmässiges Vorgehen und Gewährleistung hinsichtlich der Termineinhaltung.

1.3) ZULASSUNG
Erfahrung mit Zulassung von Schienenfahrzeugen in der Schweiz (nach Modernisierung oder Neuzulassung).

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.

2.2) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.3) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens

2.4) PRÄSENZ VOR ORT
Der Anbieter gewährleistet eine ausreichende Präsenz vor Ort in Yverdon-les-Bains. Mindestens eines Projektleiters oder eines technischen Vertreters in deutscher Sprache während der ganzen Vertragserfüllung: Bedarf je nach Projektphase durchschnittlich ca. 50%. Ausführende Personen je nach Bedarf für technische Abklärungen.

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht

Geforderte Nachweise:

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
Mindestens eine Referenz aus den letzten 10 Jahren, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. (Zeitraum/Datum, Kunde, Projektumfang, Beschreibung der beauftragten Leistungen, Rolle des Anbieters innerhalb des Projekts). Die Projekte müssen in der Schweiz oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Bestätigung der personellen Verfügbarkeit zur Termineinhaltung hinsichtlich der zu erbringenden Leistung gemäss Terminplan. (Unter Berücksichtigung allfälliger Betriebsferien).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.3
Nachweis mit Referenz(en)

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertig) oder Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
(*) Beschreibung der Personalkapazität, technische Ressourcen und Ausbildung (beinhaltet auch CAD-Systeme)
im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages. (Tabellarische Aufstellung)

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen in Europa

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
*) Bestätigung des Anbieters

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich gere-gelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zu-schlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars "Erfüllungsgarantie" muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens MCHF 10.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die
offerierten Preise aufgerechnet.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch. Teilnahme der Schlüsselpersonen an den Verhandlungen ist zwingend erforderlich.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

Sonstige Angaben:

1.1 Ausgangslage
Die ICN erreichen im Zeitraum von 2019 bis 2025 die Hälfte der geplanten Fahrzeuglebensdauer. Um die technische Einsatzfähigkeit bis zur geplanten Ausrangierung (2035-2046) zu gewährleisten, sind technisch mangelhafte oder veraltete Systeme zu ersetzen bzw. zu revidieren und Sanierungen und Erneuerungen durchzuführen. Zur Sicherstellung eines zeitgemässen Erscheinungsbilds ist eine Modernisierung der ICN-Flotte vorgesehen
Die Modernisierung beinhaltet die Umsetzung der Kundenanforderungen inkl. Servicezonen, Innendesign, die Erfüllung des BehiG, die Umsetzung der neuen Verpflegungsstrategie Bordgastronomie sowie technischer Anforderungen.
Die Instandsetzung betrifft Massnahmen aller Fahrzeugbereiche, welche zur Erreichung der geplanten Lebensdauer erforderlich sind.
Parallel zur Modernisierung werden die Revisionen R1.4 und R2.2 ausgeführt.
Die Anpassungen an das BehiG sind Bestandteil des Modernisierungsprojekts.
Die gesamte ICN Flotte besteht 44 Züge mit je 7 Fahrzeugen besteht aus folgenden Fahrzeugtypen:
- TYP ICN A, 44 Fahrzeuge
- TYP ICN AD, 44 Fahrzeuge
- TYP ICN B, 88 Fahrzeuge
- TYP ICN Bt, 88 Fahrzeuge
- TYP ICN WRA, 44 Fahrzeuge

1.2.Zielsetzung
Das Gesamtprojekt ICN Modernisierung verfolgt folgende Ziele:

- Werterhaltung/Instandsetzung der Fahrzeuge für weitere 20 Jahre Betrieb (Ausrangierung geplant 2035-2046)
- Modernisierung der Fahrzeuge zur Erfüllung der zeitgemässen und künftigen Kundenanforderungen bezüglich Funktionalität sowie Erscheinungsbild/Innendesign
- Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes
- Modernisierung der Fahrzeuge auf den aktuellen technischen Stand, Behebung/Abschwächung von Obsoleszenz, Behebung von Schwachstellen
- Durchführung der Revisionen R1.4 und R2.2 parallel zur Modernisierung

2.) Beschaffungsgegenstand / Inhalt der Engineering-Leistungen

A) Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind sämtliche Engineering-Leistungen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung des im Leistungsbeschrieb beschriebenen Vorhabens seitens des Auftragnehmers erwartet werden. Basis der Engineering-Leistungen für die Umsetzung des beschriebenen Modernisierungsvorhabens bilden der Leistungsbeschrieb inkl. dessen Anhänge.

B) Die technischen Eckwerte der zu modernisierenden Fahrzeuge sind bei der Ausführung der Engineering-Leistungen zu beachten. Die gesamte bei SBB vorhandene Fahrzeugdokumentation (Zeichnungen, Schema, Kabellisten, Instandhaltungsunterlagen, etc.) stehen dem Auftragnehmer im Auftragsfall zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrzeugdokumentation fehlerhaft sein kann, der aktuelle Fahrzeugzustand beachtet werden muss und geringe Serienunterschiede vorhanden sind.

C) Die sich aus den Engineering-Leistungen ergebenden Arbeiten (Umbau der Fahrzeuge) sowie Beschaffungen werden durch die SBB selber bzw. Dritte im Auftrag der SBB durchgeführt.

D) Die Gesamtverantwortung für das Projekt verbleibt bei der SBB

E) Die SBB erwartet als Angebot die in diesem Dokument (inkl. aller Anhänge) beschriebenen werkvertraglichen Leistungen und Dienstleistungen (gesamthaft „Engineering-Leistungen“ genannt) unter Führung und Fachkoordination der SBB.

E1) Dem Anbieter werden im Auftragsfall insbesondere folgende Leistungen mit Erfolgshaftung übertragen
a) Projektplanungsarbeiten
b) Erarbeitung, Detaillierung, Prüfung und Nachführung von Konzepten mit Hinweis auf Studie, Detailbeschrieb und PAK (Projektanforderungs-Katalog)Punkten
c) Erstellung, Prüfung und Nachführung von Zeichnungen, technischen Unterlagen und Spezifikationen/Komponenten-Lastenheften
d) Erarbeitung, Prüfung und Nachführung von Sicherheitsplänen und Sicherheitsberichten
e) Erstellung, Prüfung und Nachführung von Plänen, Zeichnungen und Schemas.
f) Erarbeitung, Prüfung und Nachführung von Vorgaben für Bedienung und Instandhaltung sowie Instandsetzung, für Ersatzteil Management und Logistik.
g) Bereitstellung der Unterlagen für Materialbeschaffung
h) Erstellung des Dossiers für Zulassungsgesuche
i) Technische Entwicklungen (Entwicklung neuer Steuerungen in der Fahrzeugelektrik etc.)
j) Technische Studien
k) Technische Abklärungen und Gutachten
l) Erstellung von sämtlichen notwendigen Protokollen
m) Erarbeitung, Prüfung und Nachführung der fertigungsrelevanten Unterlagen und Handbüchern, Prüflisten, Verkabelungslisten, Checklisten (ua für Quality control, EAA, Ausleutlisten), Dokumentationen und technische Arbeitsanweisungen (BBA für die Produktion Yverdon) und Instandhaltungsunterlagen (Vorgaben und BBA für Rollmaterialunterhalt), sowie Schulungsunterlagen für Betrieb und Unterhalt. Die Unterlagen, die für die Produktion bestimmt sind, und die Schulungsunterlagen sollen 2-sprachig ausgeführt werden (Deutsch und Französisch). Die Fertigungsanweisungen sollen möglichst immer auf der entsprechenden Zeichnung stehen (2-sprachig). (so wenig wie möglich separate Arbeitsanweisungen). Die Teile, die ausgebaut werden, müssen auf der Zeichnung aufgelistet werden und die neuen vermerkt werden. Eine Ausbau- und Einbauliste ist zu erstellen. Die Unklarheiten, die auf dem Prototyp vorkommen, sollen direkt in die Dokumentation geklärt werden (Rotstiftkorrektur).
n) Erarbeiten von Ausbildungsunterlagen u.a. für Lokführer, Servicepersonal, Inbetriebsetzung, Diagnose und Instandhaltung etc. (ebenfalls zweisprachig)
o) Gegebenenfalls Change Request behandeln: Einfluss auf Scope, Kosten, Termine, Qualität abschätzen und nach Freigabe vom Auftraggeber umsetzen.
p) Führen der Plus-Minus Liste, wo sämtliche Change Requests vom und ans externe Engineering aufgelistet sind und die Mehr- oder Minder-aufwände dokumentiert sind.
q) Führen der Dokumentenliste BAV und der Liste aller Nachweisdokumente gemäss Vorlage
r) Erbringung der Nachweise für die Zulassung
s) Führen des Brandlasten-Kataster
t) Engineering Stücklisten erstellen
u) Führen der Liste Massenmanagement
v) Führen einer Energiebilanzliste und des Energiemanagements

E2) Dem Anbieter werden im Auftragsfall insbesondere folgende Leistungen mit Sorgfaltspflicht übertragen:
a) Beratungsaufgaben
b) Mitwirkung bei der Entwicklungsterminplanung (erstellen und pflegen)
c) Mitwirkung bei der Koordination des internen und externen Engineerings
d) Mitwirkung beim Risiko-Handling Engineering (Technische Risiken aufzeigen und melden)
e) Einladen, durchführen und protokollieren von Meetings mit dem Auftraggeber
f) Mitwirkung bei Abschätzung der Kosten der in den Konzepten ermittelten, zu beschaffenden Haupt-Komponenten
g) Kommentierung vom PAK als Grundlage für das Pflichtenheft (Verweis im PAK welcher Punkt wie erfüllt wird)
h) Unterstützung der SBB (incl. Angebotsauswertung und Unterstützung bei Produktaudits (FAI)) bei Ausschreibung und Beschaffung von Systemen, wobei die Systeme unter der Führung der SBB beschafft werden
i) Koordinationsarbeiten mit SBB-internen Stellen und SBB-Lieferanten, aktiver Support bei der Materialbeschaffung
j) Technischer Support der Umbauarbeiten vor Ort
k) Validierungsplan mit Spezifikation aller erforderlichen Typentests
l) Planung und Koordination sämtlicher Tests, Prüfungen und Versuche für die Wiederzulassung der Fahrzeuge
m) Erstellung der Inbetriebsetzung-Dokumentation und Mitwirkung bei der Inbetriebsetzung von den Prototypen
n) Unterstützung bei der Qualitätssicherung der Abnahmen von Systemen und Teilsystemen.
o) Instruktionsarbeiten (Einführung des SBB-Personals im Hinblick auf die Durchführung der Umbauarbeiten in den Industriewerken, Information, Instruktion und Begleitung der Produktionsteams bei der Umsetzung, etc.)
p) Teilnahmen an Sitzungen mit SBB-internen und externen Stellen, inkl. Zulassungsstellen
q) Kontinuierliches Änderungsmanagement aller betroffenen Dokumente über sämtliche Projektphasen hinweg: Planung, Projektierung, Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Fertigung, Qualitätskontrolle, Inbetriebsetzung und Abnahme.
r) Archivierungsmassnahmen
s) Mitwirkung bei der Pflege und Nachverfolgung der Lieferobjektliste
t) Definition der Komponenten / Systeme für welche zusätzlich Nachweise zu erbringen sind
u) Mitwirkung bei dem Zulassungsprozess
v) Unterstützung bei Kosten-/ Nutzwertanalysen

F) Die Leistungen sind gemäss Leistungsbeschrieb in Phasen dem Ablauf entsprechend aufgeteilt.

G) Für das Hauptangebot und die Optionen gelten die Rahmenbedingungen und Anforderungen gemäss Leistungsbeschrieb soweit nichts anderes beschrieben oder definiert ist.

H) Die Leistungen gliedern sich gemäss folgender Aufstellung in Hauptangebot und Optionen

H1) Das Hauptangebot umfasst jene Leistungen, die zur ordnungsgemässen Erfüllung des Vertrages bis zum Abschluss der Grobkonzeptphase erforderlich sind, sowie nicht explizit erwähnte, für die vertragliche Erfüllung jedoch notwendige und übliche Leistungen. Das Hauptangebot gliedert sich in Grundleistungen und Zusatzleistungen, wobei die SBB AG berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, diese Zusatzleistungen zu beziehen bzw. in Auftrag zu geben. Die SBB AG ist berechtigt, über die Grundleistungen und Zusatzleistungen hinausgehende weitere Leistungen gemäss den vereinbarten Stundensätzen abzurufen (Regiearbeit)

H2) Die Option 1 umfasst die Weiterführung der Engineering-Leistungen des Hauptangebots, die zur ordnungsgemässen Erfüllung des Vertrages bis zum Abschluss der Detailkonzeptphase und Serieneinführung erforderlich sind, sowie nicht explizit erwähnte, für die vertragliche Erfüllung jedoch notwendige und übliche Leistungen. Die Option 1 gliedert sich in Grundleistungen und Zusatzleistungen, wobei die SBB AG berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, diese Zusatzleistungen zu beziehen bzw. in Auftrag zu geben. Die SBB AG ist berechtigt, über die Grundleistungen und Zusatzleistungen hinausgehende weitere Leistungen gemäss den vereinbarten Stundensätzen abzurufen (Regiearbeit)

H3) Eine Option der freihändigen Vergabe nach Massgabe des Basisvertrages für weitere Phasen (z.B. Realisierungsphase bis Projektabschluss und/oder für zusätzliche Mengen und Leistungen und für eine befristete Verlängerung des Vertrages von max. 10 Jahren ab Vertragsunterzeichnung wird ausdrücklich vorbehalten. Die SBB AG behält sich das Recht vor, diese Optionen gestaffelt einzulösen bzw. den Auftrag dieser Leistungen nach Bedarf (auch nur teilweise) zu gegebener Zeit aufgrund der einschlägigen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anderweitig (im Wettbewerb) zu vergeben

H4) Diese Optionsrechte beziehen sich ausdrücklich auch auf andere Modernisierungs-, Werterhalt- oder Instandsetzungsvorhaben im Zusammenhang mit der Flotte ICN.

H5) Die Bestimmungen des Basisvertrages, einschliesslich im Vertrag vereinbarter ursprünglicher Kostengrundlage, aller Vertragsanpassungen und -ergänzungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen.

H6) Sowohl das Einlösen als die Aufteilung der Optionsleistungen bei einer möglichen Nachbestellung von weiteren Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Diese Leistungen müssen vor der Erteilung des Auftrages definiert und quantifiziert sein.

H7) Ebenfalls kann die SBB AG die Änderung von vereinbarten Leistungen verlangen und die Firma ist berechtigt, der SBB AG Änderungsvorschläge zu unterbreiten.

H8) Nach Ausübung des Nachbestell- oder Änderungsrechtes der SBB AG bzw. Annahme der Änderungsvorschläge der SBB AG ist die Firma verpflichtet, die nachbestellten oder geänderten Leistungen vertragsgemäss und rechtzeitig zu erbringen.

I) Engineering-Leistung
Für das Hauptangebot und die Optionen erwartet die SBB eine detaillierte Kostenauflistung gemäss Preisblatt für die folgende Engineering-Leistungen.
(Die Zuordnung der Leistungen zu Hauptangebot, Option, Grund- und Zusatzleistungen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.)

I1) APFZ
- KISS
Für das Kundeninformationssystem wird ein Ethernet Ringnetzwerk über die ganze Komposition eingebaut um das Kundeninformationssystem für allfällige Änderung / Neuerungen fit zu machen. Der Übergang von Komposition zu Komposition soll via automatische Kupplung realisiert werden. An allen Fahrzeugen sind Änderungen an den Innen- und Aussenanzeigen geplant.
Es werden Notsprechstellen auf den Einstiegsplattformen eingebaut.
Details und weitere Massnahmen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

I2) Fahrzeugausbau
- Business Zone
Für die 44 AD Wagen werden die Glastrennwände angepasst oder ersetzt und neue Zwischenmöbel eingesetzt.

- Innenausbau und Design
Die Fahrzeuge werden im Innenraum aufgefrischt. Dies beinhaltet u.a. neue Stoffe für die Sitze und farbliche Anpassungen im Fahrgastraum. Folgende Komponenten werden erneuert oder angepasst: Abfallbehälter, Tische, Rückenlehnen Tische.
Das Innendesign der 1. und 2. Klasse wird nach neuem Designkonzept angepasst.
Es soll ein Schliesskonzept für die ganze Komposition erstellt werden.

- Fussboden
Die Bodenbeläge, Bodenplatten, Fahrgastraumteppiche, Schmutzschleuse (Einstiegraum) werden repariert, ersetzt oder angepasst.

- Servicezonen
Für den Zugbegleiter wird ein Dokumentenklemmbrett und ein Touch panel zur Bedienung des KIS eingebaut. Velohaken werden ersetzt oder angepasst. Der Führerraum wird aufgefrischt und die Flagge um platziert.

- Familienzone
Die Tische und Zwischenwände sollen umgestaltet werden.

- Aussenausbau
Die Verschlüsse von Ab-/Wasser-Tanks, Schürzen und Scharnieren werden verbessert oder ersetzt damit sie besser montierbar und weniger anfällig sind.
An den Bt Wagen wird ein neues Frontsignet angebracht.

Details und weitere Massnahmen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

I3) Gastro-Bereich
- Gastro-Küchenbereich
Die Küchengeräte, die Küchenmöbel, die Sanitäranlage (Frisch- und Abwasser) und die Kühlmittelanlage werden teilweise umgebaut. Dabei sollen die Unterschiede zwischen den Bauserien so berücksichtigt werden, dass der Umbau für die Produktion möglichst standardisiert ist.
Der Gastrorechner wird durch einen neuen ersetzt, der den aktuellen Normen entspricht.
Die Frischwasser- und Abwasserrohrbegleitheizungen werden ersetzt.
Die Abluftventilatoren werden ersetzt und dabei ihre Zugänglichkeit und Austauschbarkeit verbessert.
Das Schliesskonzept der Küche wird angepasst.

- Gastro-Kundenbereich
Designänderungen werden vorgenommen; die Bestuhlung wird umgestaltet. Die Haltemöglichkeiten werden an die neue Gestaltung angepasst. Zusätzliche Steckdosen werden eingebaut.

Details und weitere Massnahmen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

I4) Elektrische Ausrüstung
- Beleuchtung
Die Innenbeleuchtung im ganzen Zug (Fahrgastraum, Eingangsbereich, Führerstand) wird auf LED Leuchtmittel umgebaut.
Die Montierbarkeit der Aussenbeleuchtungsabdeckung soll verbessert werden, damit bei Leuchtmitteltausch keine Beschädigung der GFK Kabine mehr auftritt.

- Verkabelung
Am Wagenübergang und zwischen WC und Tank wird die Verkabelung bezüglich Dichtheit verbessert. Die 15kV Dachleitung wird saniert und vereinheitlicht.

- Batterie
Zusätzliche Minustrenner werden eingebaut damit jeder Wagenkasten einzeln abgetrennt werden kann.

- Diverse
Für den Ersatz vom Hochspannungswandler (GK SBB intern) soll in der Detailkonzeptphase die technische Dokumentation erstellt werden.

Die Anzahl der Steckdosen wird erhöht. Die Steckdosen werden um platziert und normgerecht angepasst

Die Abluftventilatoren werden beim Führerraum ersetzt.

Der Tausch vom Fahrmotorfilter soll vereinfacht werden, damit der Zeitaufwand dafür reduziert wird.

Die Scheibenreinigungsanlage wird steuerungstechnisch angepasst.

Die Taster im Führerraum und insbesondere der Türfreigabetaster werden mit einer LED Beleuchtung mit integrierter Hintergrundbeleuchtung versehen.

Details und weitere Massnahmen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

I5) Pneumatik
Ein Drucktaupunktsensor wird ins System eingebaut.
Der Hilfskompressor wird ersetzt. Der Hauptkompressor wird verbessert mit dem Ziel der Lärmminderung und der Energieeinsparung.

Details und weitere Massnahmen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

I6) Toiletten-/Sanitärausrüstung
In allen WCs wird ein Desinfektionsmittelspender („seat cleaner“) eingebaut, sowie ein 2 Rollen Papierspender. Die Wandfolien „WC-Welten“ werden ersetzt.
Die Dichtigkeit der Abflussrohre zwischen der WC-Schüssel und dem Wagenkasten muss verbessert werden zudem soll ein allfälliger Defekt erfasst und angezeigt werden.
Der Sanitärrechner im WC wird, wie der Gastrorechner, ersetzt. Die Rohrbegleitheizung (Frisch- und Ab-Wasserleitungen) wird geprüft und ggf. ersetzt.
Die Bedienelemente in den WCs werden ausgetauscht, sowie die WC Anzeigen an den Kabinen und in den Abteilen. Eine akustische Zustandsabfrage wird nachgerüstet. Die Beleuchtung der WCs wird auf LED Leuchtmittel umgebaut.
Die Füllstandsensoren in den Fäkalientanks werden ersetzt und die Zugänglichkeit des Tankwahlhebels verbessert.

Details und weitere Massnahmen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen

I7) Leittechnik und Software
Energiesparmassnahmen werden vorgenommen. Der Abstelllärm im Schlummerbetrieb soll reduziert werden, damit die Abstellsituation der Fahrzeuge nicht eingeschränkt wird.

Details und weitere Massnahmen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

I8) Brandschutz
Die bestehende Brandmeldeanlage aus den GBT tauglichen ICN wird in den noch nicht ausgerüsteten Fahrzeugen eingebaut. Dabei werden neue normgerechte Wagenübergangskabel eingesetzt.
Zusätzliche Feuerlöscher sowie zusätzliche KESO-Visierschlösser werden eingebaut.

Details und weitere Massnahmen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

I9) Unterstützung für den technischen Projektleiter
Der Auftragnehmer unterstützt den Technischen Projektleiter bei der Zulassung.

I10) Modernisierungsarbeiten, die intern erledigt werden
Einige Modernisierungsarbeiten werden SBB-intern erledigt.
Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

J) Details zu den Leistungen sowie den Schnittstellen zwischen den Leistungen der SBB gegenŸber den Leistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

K) Die Gesamtleitung (Generalunternehmer für die von der SBB eingekaufte Leistung) ist in den Grundleistungen enthalten. Sie umfasst insbesondere:
- die Beratung der SBB
- die Vertretung der SBB gegenüber Subunternehmern, jedoch nicht gegenüber Behörden - soweit in der Vertragsurkunde nichts anderes vereinbart wurde
- die Projektadministration im vereinbarten Umfang
- die Regelung des Informationsflusses
Der Anbieter hat der SBB in seiner Offerte, Vorschläge für die Projektorganisation (mit An¬gabe der Funktionen und Verantwortungen) und für den erforderlichen Umfang des Beizugs von Spezialisten und Beratern zu unterbreiten und zu begründen.

L) Die Fachkoordination dient der Zuordnung der Teilleistungen und ist Teil der Gesamtleitung.

M) Die Leistungen des Auftragnehmers können in Einzelbereichen in Zusammenarbeit mit Fachleuten anderer Fachrichtungen (Spezialisten) der SBB bzw. von seitens der SBB direkt beauftragten Drittfirmen erbracht werden.

N) In der Funktion als Spezialist gehört zu allen Leistungen des Auftragnehmers die Mithilfe an der Fachkoordination in Zusammenarbeit und unter der Führung der SBB.

O) Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (AKV) ergeben sich aus den Ausschrei¬bungsunterlagen bzw. werden mit den SBB vor Vertragsunterzeichnung definitiv festgelegt.

P) VORSCHRIFTEN, NORMEN UND REGELN:
Der Auftragnehmer beachtet bei der Leistungserbringung in jeder Hinsicht insbesondere:
- alle einschlägigen Gesetze, insbesondere die einschlägigen Gesetze der EU und der Schweiz zwecks erneuter Zulassung der Fahrzeuge und die Umweltschutz-, Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Unfallverhütungsvorschriften,
- alle zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Vertragsunterzeichnung gültigen behördlichen Bestimmungen,
- die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,
- die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Vertragsunterzeichnung gültigen Normen von Normenorganisationen und Regeln der SBB und der UIC

Q) INFORMATIONSVERANSTALTUNG MIT BEGEHUNG
Um sich einen guten Überblick über den Umfang des Auftrags und der Fahrzeuge verschaffen zu können, ist eine Informationsveranstaltung mit Begehung der Fahrzeuge und einer Fragerunde geplant. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Angebots.
Je Anbieter sind maximal zwei Personen für die Informationsveranstaltung zugelassen.
Datum: 10.09.2018
Zeit:10:00 bis ca. 15:00 Uhr
Ort:Industriewerk Yverdon, Quai des Ateliers 1, CH-1400 Yverdon-les-Bains
Treffpunkt: Empfang Industriewerk Yverdon
Sprache:Deutsch
Anmeldung per Email an: Engineering.ICN@sbb.ch
Anmeldung bis: 03.09.2018
Sicherheit: Die Teilnehmer werden gebeten, Sicherheitsschuhe oder festes Schuhwerk mitzunehmen

R) BEZUGSBERECHTIGTE
Bezugsberechtigt für die obengenannten Leistungen sind auch andere Divisionen der SBB AG und Beteiligungsgesellschaften der SBB AG.

S) Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

TARGET-PREIS:
MÖGLICHKEIT DER NICHT WEITEREN BERÜCKSICHTIGUNG DES ANGEBOTES BZW. DES ABBRUCHS DES AUSSCHREIBUNGSVERFAHRENS MIT MÖGLICHKEIT DER WIEDERHOLUNG DES VERFAHRENS BEI ÜBERSCHREITUNG DES VON DER SBB IM VORFELD ERMITTELTEN UND BEI EINEM NOTAR HINTERLEGTEN MAXIMALPREISES DES HAUPTANGEBOTS
Die SBB ist nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Dies gilt auch und insbesondere im Bereich der Beschaffungen. Sie hat die Pflicht, die finanziellen Mittel wirtschaftlich einzusetzen, ist an Budgetvorgaben gebunden und muss dieser Bindung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Rechnung tragen. Der Target-Preis soll die Einhaltung der budgetären Deckung und die gebotene wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel gewährleisten sowie Angebote mit unangemessen hohen Preisen vermeiden. Die SBB hat einen Target-Preis wie folgt festgelegt: Die Summe beinhaltet die Grundleistungen und Zusatzleistungen des Hauptangebotes (exklusive MWST) und der Option 1 (exklusive MWST) sowie die Kosten der Bankgarantien. Die SBB wird den Target-Preis mit der Ausschreibung bei einem Notar hinterlegen.

KONSEQUENZEN BEI ÜBERSCHREITUNG DES TARGET-PREISES:
Die SBB behält sich das Recht vor, Angebote, welche über dem Target-Preis liegen, zu „parkieren“ oder vom Beschaffungsverfahren auszuschliessen. Sollten alle Angebote den von der SBB im Vorfeld ermittelten Target-Preis überschreiten, so behält sich die SBB das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren abzubrechen, ohne einen Zuschlag zu erteilen, und das Verfahren zu wiederholen. Die Anbieterinnen können aus dem Umstand, dass ihr Angebot wegen Überschreitung des Target-Preises parkiert oder nicht weiter berücksichtigt wird oder das Ausschreibungsverfahren abgebrochen wird, keine wie auch immer gearteten Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadensersatz gegen die SBB, ableiten.

ANMELDUNG OFFERTABGABE:
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.

VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr, P-OP-FSE-PTF-SEF
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 223 14 29
E-Mail-Adresse:  
Engineering.ICN@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1018617 ENGINEERING ICN