Zuschlag 1331059: 2022/KEK/038 STRATEGISCHE PARTNER PRINT

Publiziert am: 28. April 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB Konzerneinkauf Dienstleistungen

Die Angebote der Zuschlagsempfängerinnen waren insgesamt die Vorteilhaftesten und haben am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war die gute Kombination aus Preis, Qualität und Nachhaltigkeit der drei Angebote. Alle drei Zuschlagsempfänger haben jeweils eine hohe Punktzahl erreicht.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79800000: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Gruppen:
  • P: Druck
Untergruppen:
  • P-P: Druck
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Gross- und Sonderformat Print (ab Format A3)

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% Qualität Produkt/ Leistung
15% Nachhaltigkeit
35% Preis

Berücksichtigte Anbieter

Boss Bern AG, Bolligen, Bolligen
CHF 16,500,000 exkl. MwSt., Platz 2; vgl. überdies die Bemerkungen unter Ziff. 4.4

JCM Werbedruck AG, Schlieren
CHF 16,500,000 exkl. MwSt., Platz 1; vgl. überdies die Bemerkungen unter Ziff. 4.4

Merkur Druck AG, Langenthal
CHF 16,500,000 exkl. MwSt., Platz 3; die Anbieterin erhält den Zuschlag auf die Option zur Leistungserbringung; vgl. überdies die Bemerkungen unter Ziff. 4.4

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 25.01.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 91 Tage

Datum des Zuschlags:

26.04.2023


Anzahl Angebote:

12


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Der Zuschlag erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Es werden nur optionale Leistungen zugeschlagen.

Es wird mittels den definierten Abrufverfahren höchstens der publizierte Gesamtpreis abgerufen.

Die Verteilung des Gesamtpreises auf die Zuschlagsempfänger erfolgt gemäss dem Vertragsentwurf (60% / 40%).

Sollte sich die SBB AG entscheiden, den Vertrag mit einer Zuschlagsempfängerin aufzulösen, treten die verbleibenden Parteien in den jeweils höheren Rang, sofern dieser frei wird. Die Beträge im Vertrag werden entsprechend erhöht.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Konzerneinkauf Dienstleistungen
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
einkauf.dienstleistungen@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1331059 2022/KEK/038 STRATEGISCHE PARTNER PRINT