Zuschlag 1331059: 2022/KEK/038 STRATEGISCHE PARTNER PRINT
Publiziert am: 28. April 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB Konzerneinkauf Dienstleistungen
Die Angebote der Zuschlagsempfängerinnen waren insgesamt die Vorteilhaftesten und haben am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war die gute Kombination aus Preis, Qualität und Nachhaltigkeit der drei Angebote. Alle drei Zuschlagsempfänger haben jeweils eine hohe Punktzahl erreicht.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
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Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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50% | Qualität Produkt/ Leistung |
15% | Nachhaltigkeit |
35% | Preis |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.04.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Der Zuschlag erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Es werden nur optionale Leistungen zugeschlagen.
Es wird mittels den definierten Abrufverfahren höchstens der publizierte Gesamtpreis abgerufen.
Die Verteilung des Gesamtpreises auf die Zuschlagsempfänger erfolgt gemäss dem Vertragsentwurf (60% / 40%).
Sollte sich die SBB AG entscheiden, den Vertrag mit einer Zuschlagsempfängerin aufzulösen, treten die verbleibenden Parteien in den jeweils höheren Rang, sofern dieser frei wird. Die Beträge im Vertrag werden entsprechend erhöht.
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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