Zuschlag 1330653: (22146) 805 Fachjournalisten EnergieSchweiz-Inhalte (FECHI)

Publiziert am: 19. April 2023

Bundesamt für Energie

Den Zuschlag erhält die Firma textatelier.ch gmbh. Die Firma überzeugte besonders durch die sehr passende fachliche Erfahrung.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79342000: Marketing
  • 79530000: Übersetzungsdienste
  • 71314000: Dienstleistungen im Energiebereich
  • 79822500: Dienstleistungen im Grafik-Design
  • 79551000: Schreibarbeiten
  • 79550000: Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • C: Consulting
  • P: Druck
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • C-C: Consulting
  • P-P: Druck
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 7:

    Fachjournalisten Aus- und Weiterbildung

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
45% ZK 1 Arbeitsprobe Fachtext
20% ZK 2 Fachliche Erfahrung Fachtexte
30% ZK 3 Preis
5% ZK 4 Qualität des Angebots (Struktur, Vollständigkeit)

Berücksichtigte Anbieter

textatelier.ch gmbh, Biel/Bienne
CHF 538,500 , Options comprises (voir point 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 13.10.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 175 Tage

Datum des Zuschlags:

06.04.2023


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 107’700.00
- Optionen: CHF 430’800.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Bundesamt für Energie
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 83 50
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1330653 (22146) 805 Fachjournalisten EnergieSchweiz-Inhalte (FECHI)