Zuschlag 1307597: Beratungsdienstleistungen Digital Stadt Bern

Publiziert am: 23. Dezember 2022

Präsidialdirektion, Personal, Finanzen & Digitale Entwicklung

Die beauftragten Firmen reichten die vorteilhaftesten Angebote ein.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79411000: Allgemeine Managementberatung
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist dem Pflichtenheft zu entnehmen.


Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% Qualifikation Anbieter:
20% Qualifikation Fachpersonen:
20% Referenzen Anbieter & Fachpersonen:
30% Angebotspreis:
20% Anbieterfachgespräch:

Berücksichtigte Anbieter

ACE Project Services AG, Bern
CHF 4,217,500 exkl. MwSt.

Dr. Pascal Sieber & Partners AG, Bern
CHF 3,905,000 exkl. MwSt.

emineo AG, Baar
CHF 3,690,000 exkl. MwSt.

ISOLUTIONS AG, Bern
CHF 4,275,000 exkl. MwSt.

UNIC AG, Liebefeld
CHF 4,031,250 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 22.06.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 184 Tage

Datum des Zuschlags:

23.12.2022


Anzahl Angebote:

20


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen Verfügungen oberhalb des Schwellenwerts für das freihändige Vergabeverfahren kann innert 20 Tagen seit ihrer Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 53 und Art. 56 IVöB 2019 sowie Art. 6 IVöBG). Es können Rechtsverletzungen, rechtsfehlerhafte Ermessensausübungen sowie die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden (Art. 56 Abs. 3 IVöB 2019). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel (insbesondere die angefochtene Verfügung) sind beizulegen (Art. 32 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 [VRPG; BSG 155.21]).


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Präsidialdirektion, Personal, Finanzen & Digitale Entwicklung
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1307597 Beratungsdienstleistungen Digital Stadt Bern