Zuschlag 1220013: F21254 - Drucksachen für die Eidg. Volksabstimmungen

Publiziert am: 23. September 2021

Schweizerische Bundeskanzlei BK

Den Zuschlag erhält die Firma Merkur Druck AG, Gaswerkstrasse 56, 4900 Langenthal gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB. Die zusätzlichen Leistungen, die mit dem vorliegenden Folgefreihänder benötigt werden, dienen dem Abschluss der Arbeiten aus der WTO (16117) 104. Ein Anbieterwechsel wäre im jetzigen Zeitpunkt für die Bedarfsstelle mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, die termingerechte Beendigung des Projektes wäre gefährdet. Auch wären die Durchführung der Abstimmungen vom 28. November 2021 und vom 13. Februar 2022 in Frage gestellt. Die Summe dieses Folgefreihänders übersteigt den Auftragswert der Ursprungsbeschaffung in der Höhe von CHF 9'306'240.00 exkl. MWSt. nicht. Am 5. August 2021 wurde die Nachfolgeausschreibung auf Simap publiziert (Meldungsnummer 1211607).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 22150000: Broschüren
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Merkur Druck AG, Langenthal
CHF 1,292,400 , Optional vom 01.10.2021 bis 31.01.2022

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

21.09.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundeskanzlei BK
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 39 94
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1220013 F21254 - Drucksachen für die Eidg. Volksabstimmungen