Zuschlag 1406485: MP-210033, N01/52 Instandsetzung UNF/UEF, Uzwil - Gossau
Publiziert am: 21. März 2024
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Nach der Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlichsowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Bei der Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte derZuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheitdie vorteilhafteste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte insbesondere durch den günstigen Preis.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
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Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: ZK 1 – Qualität des Anbieters, Erfahrung Schlüsselpersonen (Gewichtung 10%) unterteilt in: ZK 1.1 – Baustellenchef/Bauführer (in Personalunion) (Gewichtung 5%) Für die Schlüsselperson „Baustellenchef/Bauführer“ sind 2 Referenzobjekte über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.- Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzung Brückenbauwerk, grossflächige Betonreprofilierung und Bauen unter Verkehr) anzugeben. ZK 1.2 – Polier (Gewichtung 5%) Für die Schlüsselperson „Polier“ sind 2 Referenzobjekte über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.- Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzung Brückenbauwerk, grossflächige Betonreprofilierung und Bauen unter Verkehr) anzugeben. ZK 2 – Qualität / Plausibilität des Angebotes (Gewichtung 20%) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2 „Qualität und Plausibilität des Angebotes“ werden folgende Punkte beurteilt: - Technischer Bericht - Bauprogramm - Qualität und Plausibilität des Bauprogramms - Baustelleneinrichtung - Verlässlichkeit des Preises Dazu werden folgende Unterlagen in die Beurteilung mit einbezogen: - Technischer Bericht (Register 07.1) - Bauprogramm (Register 07.4) - Pläne/Skizzen Baustelleneinrichtung (Register 07.5) - Leistungsverzeichnis mit Preisanalysen (Register 06.1 / 06.41) --------------------------- weitere Informationen unter Ziffer 4.6
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.03.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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