Zuschlag 1389107: DEC/YIH_22405_421_Wohnsiedlung Leutschenbach
Publiziert am: 2. Februar 2024
Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Die Zuschlagsempfängerin hat das zweitgünstigste Angebot eingereicht. Sodann hat sie beim Zuschlagskriterium In Übereinstimmung mit den in den Ausschreibungsunterlagen definierten Regeln wird Los 1 dieser Firma Auszug aus der Ausschreibung: Aufgrund der beschriebenen Losbeschränkung ist der Richard Gartenbau AG der Zuschlag zu erteilen.
«Qualität» bei den eingeholten Firmenreferenzen eine sehr gute und eine gut bis sehr gute Bewertung erhalten und
bildet Lernende aus.
zugeschlagen, weil die auch in Los 2 bestplatzierte Firma GGZ nicht beide Lose erhalten kann.
Aufgrund der Auftragsgrösse wird die vorliegende Ausschreibung in zwei Lose aufgeteilt. Den Anbietern ist es
freigestellt, entweder für Los 1 oder Los 2 oder beide Lose ein Angebot einzureichen. Die Vergabestelle vergibt die beiden Lose jedoch separat an zwei Unternehmen. Sollte ein Anbieter für beide Lose je das vorteilhafteste Angebot abgeben, wird an diesen trotzdem nur ein Los vergeben. In diesem Falle wird die Vergabestelle aufgrund der (wirtschaftlichen) Bewertung je Los evaluieren, welche Kombination (aus den jeweils 1 . und 2. Platzierten) der beiden Lose 1 + 2 die preislich günstigste ist und den Zuschlag an diese beiden Unternehmen erteilen (unabhängig von den erreichten Punktzahlen).
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
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Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
24.01.2024
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Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemäss Beschluss Nr. 203 des Stadtrats von Zürich
Postfach
8021 Zürich
Telefon: 044 412 21 49
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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