Zuschlag 1283391: Bewachungsdienste Loge NB

Publiziert am: 5. September 2022

Schweizerischen Nationalbibliothek NB

Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB
Die Sicherheits - und Empfangsdienstleistungen im Verwaltungsgebäude an der Hallwylstrasse 15 in Bern des BAK/NB werden aufgrund einer offenen Ausschreibung seit 2014 durch die Firma ISS Facility Services AG erbracht. Dieser Vertrag läuft Ende 2022 aus. Wegen statischer Mängel im besagten Gebäude müssen sämtliche Dienste von BAK/NB voraussichtlich ab Ende 2024 an die Monbijoustrasse 74 (Gebäude «Titanic») umziehen. Aufgrund damit verbundener betrieblicher Unsicherheiten und Herausforderungen würde die Durchführung eines Beschaffungsverfahrens und ein allfälliger Anbieterwechsel für die Sicherheits- und Empfangsdienste bis zum vollzogenen Umzug unverhältnismässige Mehrkosten und erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Deshalb soll der bestehende Vertrag mit ISS Facility Services AG während der Übergangszeit bis Ende 2024 freihändig verlängert und den Anforderungen angepasst werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79710000: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

ISS Facility Services AG, Zürich
CHF 400,000

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

25.07.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerischen Nationalbibliothek NB
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon: +41 58 483 99 44
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1283391 Bewachungsdienste Loge NB