Ausschreibung 1253423: (b22009-4) BAZ in Grand-Saconnex, Genf / BKP 421

Publiziert am: 29. März 2022

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Der Bauherr strebt die Errichtung eines neuen Bundesasylzentrums in der Gemeinde Grand-Saconnex an, in unmittelbarer Nähe des Flughafens, in rund 20 Minuten ab dem Stadtzentrum Genf und dem Bahnhof Cornavin mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Der Bauherr legt ausserdem grössten Wert auf die Umsetzung der «Strategie nachhaltige Entwicklung» des Bundesrates namentlich im sozialen, wirtschaftlichen und Umweltbereich.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45112712: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen
Tags (Bau):
  • 421: Gärtnerarbeiten
Gruppen:
  • L: Gartenbau
Untergruppen:
  • L-L: Gartenbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. März 2022 Publikationsdatum
29. März 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunterladen. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

9. Mai 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
13. April 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

9. Mai 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen Ziffer 1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellungeiner Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeitengegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Landübergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden ist.

13. Mai 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen Ziffer 1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellungeiner Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeitengegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Landübergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden ist.

1. Juli 2022 Geplanter Projektstart
20. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
45 % ZK1 Nettopreis exkl. MWST
10 % - ZK2.1 Referenz 1 > Formular 3a
10 % - ZK2.2 Referenz 2 > Formular 3b
5 % - ZK3.1 Aktionen der Anbieterin > Formular 4
10 % - ZK3.2 Massnahmen auf der Baustelle > Formular 4
10% - ZK4.1 Planung > Formular 5a
10% - ZK4.2 Ressourcen > Formular 5b

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen.
Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Bietergemeinschaften müssen ein Unternehmen bezeichnen, das mit der Projektleitung (Vertretung, Koordination) betraut ist, und die Namen und Rollen (Funktion/Zuständigkeit) aller Mitglieder angeben.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 1 Fachliche und technische Leistungsfähigkeit:

EK 1.1 Referenzen des Unternehmens
Zwei Referenzen des Unternehmens, die nicht weiter als zehn Jahre zurückliegen und die Ausführung eines mit dem geplanten Vorhaben vergleichbaren Projekts betreffen, insbesondere die Ausführung von Aussenanlagen für gemischte Unterbringungs- (oder Wohn-) und Bürogebäude, vergleichbar mit denjenigen des Projekts und mit einem ähnlichen Arbeitsaufwand.

Die verlangten Referenzen sind in die Formulare 3a + 3b einzutragen.

EK 1.2 Ausreichende und angemessene personelle Ressourcen
Das Unternehmen verfügt über ausreichende und angemessene personelle Ressourcen, um das Bauvorhaben fristgerecht realisieren zu können.

Die Nachweise sind in das Formular 2 einzutragen.

Die personellen Ressourcen werden auch für die Evaluation des Zuschlagskriteriums ZK 4.2 verwendet

EK 2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Nachweis durch die Anbieterin auf Anfrage der Auftraggeberin nach Einreichung des Angebotes und vor der Auftragsvergabe:
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber).
- aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (Original oder Kopie nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.;
- gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmer bzw. der Arbeits- / Bietergemeinschaft abzuschliessen.

Die Bauherrschaft behält sich das Recht vor, nach der Einreichung des Angebots weitere Nachweise zu verlangen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) muss die Anbieterin die im Formular 1a im Anhang enthaltene Deklaration unterzeichnen und mit dem Angebot einreichen.

Sonstige Angaben:

1. Die Ausschreibung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Vergütungsart: Gemäss Ziffer 3.1 des vorgesehenen Werkvertrags.
4. Preisänderungen infolge Teuerung: Gemäss Ziffer 3.5 des vorgesehenen Werkvertrags.
5. Der Auftraggeber und der Anbieter behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, die eingereichten Angebote vom Anbieter plausibilisieren zu lassen.
7. Einheitspreise/Baustelleneinrichtung:
Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig.
Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Dem Angebot ist das Kalkulationsschema (Formular 300 und Formular 400 des schweizerischen Baumeisterverbands SBV) beizulegen. Der Anbieter erklärt mit Offerteinreichung konkludent, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1253423 (b22009-4) BAZ in Grand-Saconnex, Genf / BKP 421