Ausschreibung 1002155: (b18000) 620.000

Publiziert am: 12. Januar 2018

BBL

Im Auftrag des Eigentümervertreters BBL wird mit dieser Ausschreibung ein FS-Dienstleister gesucht, welcher für das Bundesasylzentrum in Kappelen die geforderten Bewirtschaftungsleistungen erbringt. Die Vertragsdauer beträgt vier Jahre mit der einseitigen Option der Auftraggeberin auf Verlängerung für ein weiteres Jahr.
Das Beschaffungsprojekt beinhaltet Leistungen nachfolgender Facility Services-Bereiche:
- Objektmanagement
- Technisches Gebäudemanagement TGM / Hauswartung
- Umgebungspflege / Aussenreinigung
- Reinigung


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

BAZ Grenzstrasse 11-21, CH - 3273 Kappelen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 90620000: Schneeräumung
  • 77300000: Dienstleistungen im Gartenbau
  • 90910000: Reinigungsdienste
  • 98341130: Hauswartungsdienste
  • 98341140: Hausmeisterdienste
Gruppen:
  • L: Gartenbau
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • L-S: Services
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Januar 2018 Publikationsdatum
12. Januar 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen zum erwähnten Projekt können über die Plattform www.simap.ch, unter laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen herunter geladen werden.
Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen herunteladen.

2. Februar 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

23. Februar 2018 Abgabetermin 23:55

(Datum Poststempel)
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30- 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. Ziff. 1.2 vorstehend) an die Beschaffungsstelle zu senden.

- Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
- Es werden keine unaufgeforderten Beilagen akzeptiert. Die Angebote inklusive aller geforderten Nachweise werden nur in die Bewertung einbezogen, wenn sie vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden sind.

1. März 2018 Offertöffnung

(Datum Poststempel)
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30- 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. Ziff. 1.2 vorstehend) an die Beschaffungsstelle zu senden.

- Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
- Es werden keine unaufgeforderten Beilagen akzeptiert. Die Angebote inklusive aller geforderten Nachweise werden nur in die Bewertung einbezogen, wenn sie vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden sind.

1. Juni 2018 Geplanter Projektstart
31. Mai 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65% ZK1 Preis
20% ZK2 Erfahrung
15% ZK3 Personelle Ressourcen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmen, die die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die aufgeführten Eignungskriterien müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

EK02 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK03 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK04 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge vom 13.09.2016
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang 1. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/ Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK05 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK06 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffung einhält.

EK07 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in vergleichbaren Projekten. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten ca. 5 Jahren nach. Sollte die Referenz negativ ausfallen, ist EK 7 nicht erfüllt.

EK08 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie in den Pflichtenheftern umschrieben, erfüllen zu können.

EK 09 Kundennähe
Gewährleistung der Leistungserbringung vor Ort unter Einhaltung der Interventionszeit von ≤ ca. 60 Minuten (Zeitpunkt der Alarmierung / Aufgebot bis zum Eintreffen auf der Anlage).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Die Geschäftsabwicklung erfolgt gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Anhang 1).
Abrufbar auch unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Die Bedarfsstelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Bedarfsstelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit, die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist zu unterzeichnen (Teil B / Anhang 3, unter EK 6).

Sonstige Angaben:

- Begehung:
Angebote von Anbietern, die an der Begehung ohne begründete und durch die Auftraggeberin akzeptierte Absage nicht teilgenommen haben, werden ausgeschlossen. Bei der Begehung werden keine Fragen beantwortet. Für die Begehung werden zwei Termine angeboten. Die Anbieter haben freie Terminwahl und müssen den gewünschten Termin bei der Anmeldung angeben. Die Termine finden wie folgt statt:
Begehung 1: 26. Januar 2018, 10.00 bis ca. 12.00 Uhr
Begehung 2: 26. Januar 2018, 13.00 bis ca. 15.00 Uhr
Die Begehungen werden inhaltlich identisch durchgeführt:
- Aussenanlage / Umgebung
- Gebäude und Infrastruktur
Besammlung ist beim Eingang des Bundeszentrums, Grenzstrasse 21, 3273 Kappelen. Es dürfen max. 2 Personen pro Firma teilnehmen (ID / Pass oder Personalausweis sind vorzuweisen).
Die Begehung wird voraussichtlich in deutscher Sprache durchgeführt. Falls die Begehung auf Französisch gewünscht wird, muss dies bei der Anmeldung angegeben werden.
Die verbindliche Anmeldung ist bis am 24. Januar 2018 an folgende E-Mailadresse zu stellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch

- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

- Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

- Der Beauftragte verpflichtet sich, über die gesamte Vertragsdauer die notwendigen personellen Ressourcen zur Auftragserfüllung gemäss Pflichtenheft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls kann der Auftraggeber ohne Kostenfolgen einseitig den Vertrag beenden.

Offizielles Publikationsorgan:

Simap: www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1002155 (b18000) 620.000