Ausschreibung 981989: Externe manuelle Defibrillatoren
Publiziert am: 24. August 2017
Kantonsspital Baselland, Beschaffung und Logistik
Lieferung und Installation von 19 Stück externe manuelle Defibrillatoren inkl. Rücknahme Altgeräte
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. August 2017 | Publikationsdatum | |
24. August 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
4. September 2017 | Frist für Fragen | None |
18. September 2017 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot ist in 2-facher Ausführung inkl. elektronischem Datenträger (USB-Stick) im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "«NICHT ÖFFNEN Angebot 2/2017 «Externe manuelle Defibrillatoren » einzureichen. |
18. September 2017 | Offertöffnung | Das Angebot ist in 2-facher Ausführung inkl. elektronischem Datenträger (USB-Stick) im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "«NICHT ÖFFNEN Angebot 2/2017 «Externe manuelle Defibrillatoren » einzureichen. |
18. September 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Januar 2018 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Das KSBL akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten ausschliesslich die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten AGB des Kantonsspital Baselland
Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Mühlemattstrasse 26
4410 Liestal
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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