Ausschreibung 974329: Hilfsmaterial
Publiziert am: 15. August 2017
Logistikbasis der Armee
Die Logistikbasis der Armee (LBA) ist für die Belieferung der Schweizer Armee mit verschiedenen Hilfsmaterialien und Ausrüstungsmaterialien verantwortlich. Unter Hilfsmaterial werden folgende Warengruppen verstanden:
- Transport (Transportgeräte und Wagen)
- Lager (Regale, Lagerbehälter und Lagerschränke)
- Umwelt (Gefahrstoffe Lagern und abfüllen, Gefahrstoffcontainer, Sicherheitsschränke, Bindemittel, Pumpen, Sicherheitsbehälter und Abfallsammler und Ascher für Innen und Aussen)
- Betrieb (Betriebsausstattung, Betriebliche Sicherheit, Aussenanlagen, Tritte und Leitern)
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. August 2017 | Publikationsdatum | |
15. August 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
2. Oktober 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
25. September 2017 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. |
2. Oktober 2017 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an armasuisse b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
5. Oktober 2017 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an armasuisse b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
1. Januar 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70 | Preis |
30 | Qualität |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug des Anbieters oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums) welches belegt, dass keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.
E2, Beilage der vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Lieferantenselbstdeklaration.
E3, Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
E4, Der Anbieter bestätigt die Angabe einer einzigen Kontaktadresse (Single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen. (Angabe von Adresse und Angaben zur Person).
E5, Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend aktuelle Erfahrung in der Lieferung der verschiedenen hier aufgeführten Artikel verfügt. Der Anbieter muss mindestens drei (3) Referenzen angeben, bei welchen er vergleichbare Lieferungen in den letzten 5 Jahren (ab dem Jahr 2012) mit mindestens 50% des ausgeschriebenen Bestellvolumens (Jährlich CHF 300‘000.00) ausgeführt hat.
E6, Der Anbieter bestätigt, dass er die Kapazität besitzt, die geforderten Mengen gemäss Mengengerüst (siehe Pflichtenheft) und Lieferprogramm im vollen Umfang zu erfüllen.
E7, Der Anbieter verfügt über die ständige Vertretung in der Schweiz mit Fachpersonal (d, f, i) sowie der Möglichkeit einer kostenlosen Beratung vor Ort für Produktefragen. Die Erreichbarkeit per Telefon ist werktags von Mo-Fr, 07:30h-12:00 und 13:30 bis 17:00h zu ortsüblichen (CH) Tarifen gewährleistet.
E8, Der Anbieter bestätigt, dass vom Auftraggeber keine Spesen vergütet werden.
E9, Der Anbieter bestätigt, auch Klein- und Kleinstmengen während der ganzen Vertragslaufzeit innert 5 Arbeitstagen ab Bestelleingang an alle Lieferadressen der schweizerischen Eidgnossenschaft in der Schweiz zu liefern.
E10, Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche Rechnungen via E-Rechnung gestellt werden.
E11, Der Anbieter bestätigt, dass er in der Lage ist, dem Auftraggeber einen Katalog (inkl. Bilder und Materialdaten) zu erstellen und diesen zu jeder Zeit aktuell zu halten.
E12, Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche Ämter der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu den angegebenen Preisen bestellen können. Die Bestellungen aus anderen Departementen werden jedoch nicht über E-Procurement abgewickelt.
E13, Der Anbieter bestätigt, der armasuisse alle 6 Monate via E-Mail einen Auszug der gemäss EK12 eingegangenen Abrufe auszustellen. Als Format ist dabei ein nicht schreibgeschütztes Excel-Sheet zu nehmen. Dabei sind folgende wichtige Informationen zwingend anzugeben:
-Bestelldatum
-Besteller
-Lieferadresse
-Menge
Status (offen, geliefert, verrechnet)
E14, Der Anbieter bestätigt, dass er in der Lage ist, sämtliche Artikel und Warengruppen gemäss Beilage 2.0, Ziff. 1.1 und 1.2 liefern zu können. Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Warengruppen nicht Teil der Shop-Lösung sein dürfen.
E15, Der Anbieter bestätigt, dass der angegebene Rabattsatz in Beilage 3.1 für sämtliche Artikelgruppen gemäss Beilage 2.0, Ziff. 1.1 und 1.2 verbindlich ist und die Preisbasis dafür öffentlich zugängliche Kataloge bilden.
E16, Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz des Entwurfes vom beiliegenden Rahmenvertrag gem. Beilage 4.0.
E17, Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes für Güter
Spezifische Eignungskriterien eProcurement:
E18, Der Anbieter bestätigt, dass das Bestellsystem eProcurement VBS in einer der in Beilage 1.6 beschriebenen Formen unterstützt wird.
E19, Der Anbieter bestätigt, dass er sich für eine der beiden in Beilage 1.6 beschriebenen Varianten für die Anbindung von eProcurement entscheidet. Die Beurteilung der Realisierbarkeit der Auswahl erfolgt durch die Vergabestelle anhand der Angaben in Beilage 1.5.
E20, Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche durch die eProcurement-Anbindung entstehenden Kosten durch den Anbieter selbst getragen werden. Dies beinhaltet nebst den einmaligen Anbindungskosten ebenfalls anbieterseitige Aufwände für das eProcurement, die während der Vertragsdauer anfallen.
E21, Der Anbieter bestätigt, dass das angebotene Sortiment kundenspezifisch variabel ist und somit die in Beilage 2.0, Ziffer 1.3 abgegrenzten Artikel nicht bestellbar sind.
E22, Bei einer Angabe OCI-Anbindung als positiv bestätigt der Anbieter eine Umsetzung des Shops innerhalb einer Zeit von 6 Monaten. Die Umsetzungsplanung folgt jedoch nach dem Zuschlag.
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
gemäss Ausschreibungsunterlagen
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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