Ausschreibung 951229: Gepäckröntgenanlagen

Publiziert am: 30. Juni 2017

Eidgenössische Zollverwalung, Oberzolldirektion

Das CC Beschaffungswesen der Oberzolldirektion hat den Auftrag erhalten, die Gepäckröntgenanlagen neu auszuschreiben. Die Gepäckröntgenanlagen der EZV sind end of life und müssen gestaffelt ersetzt werden. Die Ersatzbeschaffung mittels WTO-Verfahren soll den Kauf und den Ersatz von den ältesten Maschinen innerhalb der nächsten 5 Jahre ermöglichen und stellt gleichzeitig sicher, dass bei der EZV für die nächsten Jahre derselbe Gerätetyp im Einsatz ist.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 33111000: Röntgengeräte
Gruppen:
  • H: Health Care
Untergruppen:
  • H-H: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Juni 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen down-loaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung

28. Juli 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben.

4. August 2017 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der Eidgenössischen Zollverwaltung zu erfolgen.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr in der Eidgenössischen Zollverwaltung abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
(Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum
Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der Eidgenössischen Zollverwaltung zu erfolgen.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr in der Eidgenössischen Zollverwaltung abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
(Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum
Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

1. Januar 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2019 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
12.5 % Analyse Erkennung Material
10 % Bedienerfreundlichkeit
5 % Durchstrahlung / Durchdringung
5 % Bildschirmauflösung
2.5 % Anwendung Software
2.5 % 3D-Ansicht
2.5 % Anlaufzeit nach Start
2.5 % Lärmschutz Dezibel
2.5 % Stromverbrauch Betrieb
2.5 % Stromverbrauch Stand by
2.5 % Trainingssoftware vorhanden
50 % Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Im nachfolgenden Anforderungskatalog sind die Beurteilungskriterien wie folgt erstellt:

E1 – E11 sind Musskriterien (M), sie müssen vom Anbieter erfüllt werden. Die Art und Weise der Erfüllung ist kurz beschrieben und nachzuweisen. Wird ein Musskriterium nicht erfüllt, ist eine weitere Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.

E12 – E20 sind bewertbare Kriterien. Es werden nur die ersten drei Anbieter berücksichtigt. Dabei wird auf die Rangfolge der An-bieter aufgrund der bewertbaren Eignungskriterien abgestellt. Alle Anbieter mit gleich vielen Punkten wie der Drittplatzierte werden ebenfalls berücksichtigt.

E1: Handelsregister, Betreibungsregister
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2: Firmenportrait
Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung. Diese Dokumentation muss ebenfalls für die Unterlieferanten erstellt werden. Allfällige Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
E3: Gesamtverantwortung
Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass die Anbieterin bzw. der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist.
E4: SPOC administrative Geschäftsprozesse
Der Anbieter bestätigt, dass er im Zuschlagsfall für alle administrativen Angelegenheiten eine einzige Kontaktstelle, den sogenannten „Single point of contact (SPOC)“, bekannt gibt. Dieser SPOC ist Ansprechpartner z.B. für Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen, Eskalation von Problemen usw. Notwendige Angaben sind Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer und Entsprechendes für den/die Stellvertreter/in.
E5: Reparaturen (Hotline)
Bestätigung des Anbieters, einen technischen Support in deutscher oder französischer Sprache zu unterhalten. Dieser muss an Werktagen von 08:00 bis 17:00 Uhr (Bürozeiten des Auftraggebers) besetzt sowie in der Lage sein, eine qualifizierte Auskunft abzugeben oder zu vermitteln. Verrechnung zum üblichen Ortstarif (keine 0900-er Nummer).
E6: Schulung
Der Anbieter muss die Fähigkeit haben, bei Ablieferung der Geräte für die Anwender eine Schulung in der Schweiz vor Ort auf Deutsch und Französisch (je nach Sprachregion) anzubieten (Minimum ein halber Tag).
E7: Geschäftssprache
Der Anbieter bestätigt, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen in deutscher, französischer oder englischer Sprache zu führen. Das schliesst auch Kontakte und Austausch während der Installationsarbeiten ein.
E8: Servicenetz
Der Anbieter besitzt mindestens eine Niederlassung in Europa mit mindestens 5 VZÄ (Vollzeitäquivalent) Mitarbeitern sowie einem Servicenetz inkl. Ersatzteilversorgung.
E9: Vorführung Geräte
Der Anbieter bestätigt, in der zweiten Stufe des Verfahrens (Einladung zur Angebotsabgabe) dem Auftraggeber ein Gerät vorzuführen, welches montiert und in Betrieb ist (Vorführung gemäss Kapitel 4.4 im Pflichtenheft 1).
E10: Vertragsentwurf
Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
E11: AGB für Kauf und Wartung von Hardware
Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des Bundes für Kauf und Wartung von Hardware. (Ausgabe 20.10.2010)

Eignungskriterien mit Bewertung
Für die bewertbaren Eignungskriterien muss der Anbieter eine separate Dokumentation mit den entsrpechenden Nachweisen zusammenstellen.

E12: Ausgewiesene Erfahrung
Der Anbieter verfügt über ausgewiesenes Fachwissen, um die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich erfüllen zu können.
E13: Reaktionszeit
Der Anbieter garantiert eine maximale Reaktionszeit von X Stunden für Service- und Reparaturleistungen mit Monteur vor Ort. Als Nachweis sind Referenzlisten der letzten 12 Monate von Serviceleistungen von mindestens 3 Kunden beizulegen.
E14: Qualitätsmanagement
Der Anbieter arbeitet nach einem Qualitätsmanagementsystem.
Als Nachweis erwarten wir eine Kopie vom Zertifikat oder QM-Handbücher worin mindestens die Prozesslandkarte und die Ablauforganisation beschrieben werden.
E15: Ersatzteilversorgung
Der Anbieter garantiert eine Ersatzteilversorgung während X Jahren nach Auslieferung der Röntgengeräte. Die Angaben des Anbieters sind Vertragsbestandteil und müssen bei Zuschlag erfüllt werden.
E16: Garantie
Der Anbieter bestätigt, eine Garantie von X Monaten ohne Kostenfolge auf die Röntgenanlagen zu gewährleisten. Die Angaben des Anbieters sind Vertragsbestandteil und müssen bei Zuschlag erfüllt werden.
E17: Lieferfrist Röntgengeräte (kleine Grösse)
Eine möglichst zeitnahe Auslieferung ist für eine rasche Projektumsetzung von Vorteil.
Der Anbieter gibt seine Lieferfrist ab Bestelleingang an.
E18: Lieferfrist Röntgengeräte (mittlere Grösse)
Eine möglichst zeitnahe Auslieferung ist für eine rasche Projektumsetzung von Vorteil.
Der Anbieter gibt seine Lieferfrist ab Bestelleingang an.
E19: Garantie des Anbieters für Reparatur und Unterhaltsarbeiten
Der Anbieter garantiert der EZV während X Jahren, Reparatur und Unterhaltsarbeiten für die offerierten Röntgenanlagen mit dem entsprechenden Know how durchführen zu können. Die angegebenen Werte sind schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift zu bestätigen und müssen bei Zuschlag als Vertragsbestandteil erfüllt werden.
E20: Lieferumfang
Der Anbieter bestätigt, X Geräte, welche in Technik, Umfang und Menge vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren ausgeliefert zu haben. Diese sind montiert und in Betrieb.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössische Zollverwalung, Oberzolldirektion
Monbijoustrasse 40
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
ozdccbeschaffung@ezv.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 951229 Gepäckröntgenanlagen