Ausschreibung 951229: Gepäckröntgenanlagen
Publiziert am: 30. Juni 2017
Eidgenössische Zollverwalung, Oberzolldirektion
Das CC Beschaffungswesen der Oberzolldirektion hat den Auftrag erhalten, die Gepäckröntgenanlagen neu auszuschreiben. Die Gepäckröntgenanlagen der EZV sind end of life und müssen gestaffelt ersetzt werden. Die Ersatzbeschaffung mittels WTO-Verfahren soll den Kauf und den Ersatz von den ältesten Maschinen innerhalb der nächsten 5 Jahre ermöglichen und stellt gleichzeitig sicher, dass bei der EZV für die nächsten Jahre derselbe Gerätetyp im Einsatz ist.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
30. Juni 2017 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen down-loaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung |
28. Juli 2017 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben. |
4. August 2017 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung: b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum |
Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung: b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum |
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1. Januar 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2019 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
12.5 % | Analyse Erkennung Material |
10 % | Bedienerfreundlichkeit |
5 % | Durchstrahlung / Durchdringung |
5 % | Bildschirmauflösung |
2.5 % | Anwendung Software |
2.5 % | 3D-Ansicht |
2.5 % | Anlaufzeit nach Start |
2.5 % | Lärmschutz Dezibel |
2.5 % | Stromverbrauch Betrieb |
2.5 % | Stromverbrauch Stand by |
2.5 % | Trainingssoftware vorhanden |
50 % | Preis |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Im nachfolgenden Anforderungskatalog sind die Beurteilungskriterien wie folgt erstellt:
E1 – E11 sind Musskriterien (M), sie müssen vom Anbieter erfüllt werden. Die Art und Weise der Erfüllung ist kurz beschrieben und nachzuweisen. Wird ein Musskriterium nicht erfüllt, ist eine weitere Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.
E12 – E20 sind bewertbare Kriterien. Es werden nur die ersten drei Anbieter berücksichtigt. Dabei wird auf die Rangfolge der An-bieter aufgrund der bewertbaren Eignungskriterien abgestellt. Alle Anbieter mit gleich vielen Punkten wie der Drittplatzierte werden ebenfalls berücksichtigt.
E1: Handelsregister, Betreibungsregister
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2: Firmenportrait
Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung. Diese Dokumentation muss ebenfalls für die Unterlieferanten erstellt werden. Allfällige Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
E3: Gesamtverantwortung
Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass die Anbieterin bzw. der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist.
E4: SPOC administrative Geschäftsprozesse
Der Anbieter bestätigt, dass er im Zuschlagsfall für alle administrativen Angelegenheiten eine einzige Kontaktstelle, den sogenannten „Single point of contact (SPOC)“, bekannt gibt. Dieser SPOC ist Ansprechpartner z.B. für Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen, Eskalation von Problemen usw. Notwendige Angaben sind Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer und Entsprechendes für den/die Stellvertreter/in.
E5: Reparaturen (Hotline)
Bestätigung des Anbieters, einen technischen Support in deutscher oder französischer Sprache zu unterhalten. Dieser muss an Werktagen von 08:00 bis 17:00 Uhr (Bürozeiten des Auftraggebers) besetzt sowie in der Lage sein, eine qualifizierte Auskunft abzugeben oder zu vermitteln. Verrechnung zum üblichen Ortstarif (keine 0900-er Nummer).
E6: Schulung
Der Anbieter muss die Fähigkeit haben, bei Ablieferung der Geräte für die Anwender eine Schulung in der Schweiz vor Ort auf Deutsch und Französisch (je nach Sprachregion) anzubieten (Minimum ein halber Tag).
E7: Geschäftssprache
Der Anbieter bestätigt, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen in deutscher, französischer oder englischer Sprache zu führen. Das schliesst auch Kontakte und Austausch während der Installationsarbeiten ein.
E8: Servicenetz
Der Anbieter besitzt mindestens eine Niederlassung in Europa mit mindestens 5 VZÄ (Vollzeitäquivalent) Mitarbeitern sowie einem Servicenetz inkl. Ersatzteilversorgung.
E9: Vorführung Geräte
Der Anbieter bestätigt, in der zweiten Stufe des Verfahrens (Einladung zur Angebotsabgabe) dem Auftraggeber ein Gerät vorzuführen, welches montiert und in Betrieb ist (Vorführung gemäss Kapitel 4.4 im Pflichtenheft 1).
E10: Vertragsentwurf
Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
E11: AGB für Kauf und Wartung von Hardware
Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des Bundes für Kauf und Wartung von Hardware. (Ausgabe 20.10.2010)
Eignungskriterien mit Bewertung
Für die bewertbaren Eignungskriterien muss der Anbieter eine separate Dokumentation mit den entsrpechenden Nachweisen zusammenstellen.
E12: Ausgewiesene Erfahrung
Der Anbieter verfügt über ausgewiesenes Fachwissen, um die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich erfüllen zu können.
E13: Reaktionszeit
Der Anbieter garantiert eine maximale Reaktionszeit von X Stunden für Service- und Reparaturleistungen mit Monteur vor Ort. Als Nachweis sind Referenzlisten der letzten 12 Monate von Serviceleistungen von mindestens 3 Kunden beizulegen.
E14: Qualitätsmanagement
Der Anbieter arbeitet nach einem Qualitätsmanagementsystem.
Als Nachweis erwarten wir eine Kopie vom Zertifikat oder QM-Handbücher worin mindestens die Prozesslandkarte und die Ablauforganisation beschrieben werden.
E15: Ersatzteilversorgung
Der Anbieter garantiert eine Ersatzteilversorgung während X Jahren nach Auslieferung der Röntgengeräte. Die Angaben des Anbieters sind Vertragsbestandteil und müssen bei Zuschlag erfüllt werden.
E16: Garantie
Der Anbieter bestätigt, eine Garantie von X Monaten ohne Kostenfolge auf die Röntgenanlagen zu gewährleisten. Die Angaben des Anbieters sind Vertragsbestandteil und müssen bei Zuschlag erfüllt werden.
E17: Lieferfrist Röntgengeräte (kleine Grösse)
Eine möglichst zeitnahe Auslieferung ist für eine rasche Projektumsetzung von Vorteil.
Der Anbieter gibt seine Lieferfrist ab Bestelleingang an.
E18: Lieferfrist Röntgengeräte (mittlere Grösse)
Eine möglichst zeitnahe Auslieferung ist für eine rasche Projektumsetzung von Vorteil.
Der Anbieter gibt seine Lieferfrist ab Bestelleingang an.
E19: Garantie des Anbieters für Reparatur und Unterhaltsarbeiten
Der Anbieter garantiert der EZV während X Jahren, Reparatur und Unterhaltsarbeiten für die offerierten Röntgenanlagen mit dem entsprechenden Know how durchführen zu können. Die angegebenen Werte sind schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift zu bestätigen und müssen bei Zuschlag als Vertragsbestandteil erfüllt werden.
E20: Lieferumfang
Der Anbieter bestätigt, X Geräte, welche in Technik, Umfang und Menge vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren ausgeliefert zu haben. Diese sind montiert und in Betrieb.
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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