Zuschlag 928633: Neuroangiographie-Anlagen
Publiziert am: 19. August 2016
Inselgruppe Inselspital Bern Direktion Infrastruktur Projektmanagement
Art. 7. Abs. 3 ÖBV: Auf Grund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Art. 7. Abs. 3 ÖBV: Auf Grund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
11.08.2016
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen.
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Freiburgstrasse
3010 Bern
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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