Zuschlag 924373: Freihändiges Verfahren nach Art. 6 ÖBG
Publiziert am: 14. Juli 2016
Inselspital Bern
Gestützt auf Artikel 6a ÖBG und Art. 7 Abs. 3f ÖBV des Kantons Bern erfolgt die Beschaffung im freihändigen Verfahren. Auf Grund der Tatsache, dass das PACS-System als Einheit funktioniert (Hardware, Applikation und Support) und der komplette Support für alle Komponenten mittels Servicevertrag mit der Firma Sectra abgeschlossen ist, kommt für den Austausch der produktiven PACS-Server mit Umstellung der PACS-Software-Version und der Software-Anpassung des Sectra-PACS-Clients nur diese Lösung in Frage. Aus oben genannten Gründen käme bei einem offenen Verfahren nur ein Lieferant in Frage. Es würde keine Konkurrenzsituation entstehen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.07.2016
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf simap.ch mit Beschwerde bei Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen.
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Schwarztorstrasse 96
3010 Bern
Telefon: +41 31 632 42 47
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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