Ausschreibung 923289: Atemalkohol-Testgerät

Publiziert am: 10. August 2016

armasuisse

Anstoss der Beschaffung
Anstoss für diese Ausschreibung ist die Nachbeschaffung von Atemalkohol-Testgeräten für die eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und die militärische Sicherheit (Mil Sich).

Ausschreibungsgegenstand
Ausschreibungsgegenstand sind Atemalkohol-Testsysteme mit gültiger Zulassung des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS), bzw. Konformitätsbescheinigung, die mobil eingesetzt werden können und eine einmalige entsprechende Ausbildung.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 38000000: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
  • 38500000: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
Gruppen:
  • H: Health Care
Untergruppen:
  • H-D: Apparate
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. August 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

12. September 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben.

19. September 2016 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: durchgehend von 07:00 - 17:00 Uhr
(ausserhalb dieser Zeiten können keine Anträge/Angebote abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

- Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und der Antrag/das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe des Antrags/des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: durchgehend von 07:00 - 17:00 Uhr
(ausserhalb dieser Zeiten können keine Anträge/Angebote abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

- Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und der Antrag/das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe des Antrags/des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Im nachfolgenden Anforderungskatalog sind die Beurteilungskriterien wie folgt erstellt:
M=Musskriterien
Die Musskriterien (M) müssen vom Anbieter erfüllt werden. Die Erfüllung ist zu bestätigen und wo angegeben die Art und Weise der Erfüllung kurz zu beschreiben und nachzuweisen. Wird ein Musskriterium nicht erfüllt, kann das Angebot für die Evaluation nicht berücksichtigt werden.
Nr.Eignungskriterium
E01Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).

E02Lieferantenselbstdeklaration
Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung und Informationen zu wichtigen Unterlieferanten/Partnerunternehmen.

E03Einhaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen und Lohngleichheit von Frau und Mann
Der Anbieter bestätigt, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für in der Schweiz erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.2 aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten.
Anbieter und deren Subunternehmer erster Stufe mit je-weils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich nach-weisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Weiterführen-de Informationen unter www.logib.ch
Zudem bestätigt der Anbieter, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für im Aus-land erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.2 aufgeführten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten.

E04Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt
Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen in Beilage 1.1 aufzuführen.

E05SPOC
Der Anbieter bestätigt, das er für eine allfällige Auftragsabwicklung eine einzige Kontaktadresse (single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen zur Verfügung stellt.

E06Akzeptanz des Vertragsentwurfes
Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz der beiliegenden Rahmenbedingungen gemäss Beilage 4.0

E07Akzeptanz der AGB des Bundes
Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern, abrufbar unter
http://www.ar.admin.ch/internet/armasuisse/de/home/themen/beschaffung/lieferant/agb.htm

E08Einhaltung nationale Gesetzgebungen Umweltschutz
Der Anbieter bestätigt die Einhaltung der nationalen Gesetzgebungen für alle Bereiche des Umweltschutzes (Luft, Wasser, etc.) bei allen Prozessschritten des Herstellers sowie bei den wichtigen Unterlieferanten gemäss Ziffer 1.4 der Lieferantenselbstdeklaration (Beilage 1.1).

E09Rechnungsstellung
Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche Rechnungen via E-Rechnung gestellt werden.
Informationen über verschiedene Möglichkeiten dazu gibt es auf www.e-rechnung.admin.ch.

E10Auftragsbesprechung
Der Anbieter erklärt sich bereit, im Fall des Zuschlags, vor Aufnahme der Produktion mit dem Auftraggeber eine Auftragsbesprechung in Bern, Schweiz, durchzuführen.

E11Spesen
Der Anbieter bestätigt, dass durch den Auftraggeber keine Spesen vergütet werden.

E12Produktvorführung
Der Anbieter bestätigt, beim Auftraggeber im Rahmen der Evaluation auf Einladung eine kostenlose Produktvorführung gemäss Pflichtenheft durchzuführen.

E13Bemusterung/Testsysteme I
Der Anbieter bestätigt, dass er bei der Produktvorführung 4 komplette Testsysteme übergibt, die für eine Testdauer von 3 Wochen ab Produktvorführung kostenlos zur Verfügung stehen. Dabei entspricht die System- Konfiguration des Angebots der System- Konfiguration des Test- Systems.

E14Bemusterung/Testsysteme II
Der Anbieter bestätigt, dass allfällig notwendiges Zubehör in Beilage 3.1, Register 4 aufgeführt und Teil des/der Test- Systems/e ist.

E15Akzeptanz Beschaffungsablauf
Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz der Beschaffungsabläufe gemäss Beilage 1.3.

E16Qualitäts- Inspektions- und Abnahmevorschrift (QIAV)
Der Ablauf der Abnahme ist in der Qualitäts- Inspektions- und Abnahmevorschrift (QIAV) Beilage 4.1 festgelegt. Die Abnahme erfolgt im Werk des Lieferanten durch den Qualitätsverantwortlichen armasuisse. Die Geräte sind in der, anlässlich den logistischen Abklärungen (siehe Pflichtenheft, Ziffer 3.4.4) festgelegten Konfiguration bereitzustellen
Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz der Qualitäts- Inspektions- und Abnahmevorschrift (QIAV) gemäss Beilage 4.1

E17Qualitätsmanagementsystem
Der Anbieter bestätigt, bei Nichtvorhandensein eines internen Qualitätsmanagementsystem die Bereitschaft ein Qualitätsmanagementsystem gem. QIAV, Beilage 4.1 und aufzubauen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 923289 Atemalkohol-Testgerät