Ausschreibung 902033: AVO / 106915 / 001 / 00
Publiziert am: 25. Februar 2016
Logistikbasis der Armee / Sanität Armeeapotheke
Die Impfung hat zum Ziel, durch aktive Immunisierung einer durch Neisseria meningitidis der Serogruppe C hervorgerufenen Hirnhautentzündung vorzubeugen.
Der Impfstoff soll ein Neisseria meningitidis Oligo- oder Polysaccharid sein, das an ein Trägerprotein konjugiert ist.
Die Handhabung muss einfach und mit möglichst wenigen Handgriffen erfolgen, da es sich um eine Massenimpfung handelt. Es ist seitens der Impfenden nicht praktikabel, vor jeder Impfung zuerst die Trockensubstanz mit dem Lösungsmittel aufzulösen. D.h. es wird eine Einzeldosen-Fertigspritze mit bereits suspendierter Fertiglösung gewünscht.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. Februar 2016 | Publikationsdatum | |
25. Februar 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
5. April 2016 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
11. März 2016 | Frist für Fragen | Fragen zu dieser Ausschreibung sind schriftlich (bevorzugt per E-Mail) bis am 11.03.2016 an die unter Kapitel 15.4. in den Ausschreibungsunterlagen AVO/ 106915 / 001/ 00 genannte Adresse zuzustellen. Später eintreffende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden! |
7. April 2016 | Abgabetermin 12:00 | Gemäss den Ausschreibungsunterlagen Kapitel 6. |
Offertöffnung | Gemäss den Ausschreibungsunterlagen Kapitel 6. |
|
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung als Generalunternehmer übernimmt. Der Anbieter des Meningokokken Serogruppe C-Konjugat-Impfstoffes realisiert und vertritt das Projekt als Ganzes (ein Ansprechpartner) und teilt der Armeeapotheke mittels einer Liste die geregelten Zuständigkeiten mit.
Alle wirtschaftlichen und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot (in 2-facher Ausführung Papier und auf einem USB-Stick) in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen mit der Unterbreitung des Angebotes abgegeben werden, ansonsten nicht auf die Offerte eingegangen werden kann.
E 1 Die Fertigspritze muss in der Schweiz vom Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) zugelassen sein.
E 2 Selbstdeklaration des Unternehmens und der Unternehmertätigkeit.
E 3 Der Hersteller muss von seiner nationalen Heilmittelbehörde als Medikamentenhersteller zugelassen sein.
E 4 Der Anbieter erstellt das Angebot gemäss Punkt 3.7 (SIMAP) und legt zusätzlich einen USB-Stick mit den in Word ausgefüllten Anforderungen den Ausschreibungsunterlagen AVO/ 106915 / 001 /00 Anhang 1) bei.
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen AVO / 106915 / 001 / 00
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache erhältlich.
2. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung entrichtet.
3. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Bewilligung der Beschaffungskredite durch die politischen Instanzen.
4. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor: VöB/ Art. 36 Freihändiges Verfahren; Absatz 2; Im Weiteren können Auftraggeberinnen einen Auftrag direkt und ohne Ausschreibung vergeben, wenn: d) zusätzliche Leistungen eines zuvor in einem Ausschreibungs- oder Einladungsverfahren vergebenen Auftrages beschafft werden und ein Anbieterwechsel aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist oder für die Auftraggeberin erhebliche Schwierigkeiten oder unverhältnismässige Kostensteigerungen zur Folge hätte.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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