Ausschreibung 1385205: SWISSTOF DOUBLE NEUTRON CHOPPER SYSTEM

Publiziert am: 19. Dezember 2023

Paul-Scherrer-Institut (PSI)

Das Chopper-System wird verwendet, um aus dem kontinuierlichen Strahl an den Instrumenten ICON, NEUTRA und BOA einen gepulsten Neutronenstrahl zu erzeugen, um wellenlängenaufgelöste Neutronenbildgebungsmessungen basierend auf der Flugzeitmethode (ToF) durchzuführen. Zu diesem Zweck wird das Chopper-System in Kombination mit einem Detektorsystem eingesetzt, das nicht Teil der vorliegenden Ausschreibung ist. Das Chopper-System wird nicht fest in ein Instrument eingebaut, sondern entsprechend dem experimentellen Messprogramm in das gewünschte Instrument ein- und ausgebaut.

Mehr Details in der Anforderungs-Spezifikation PSI-BP54-001 Rev. 1.0


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 38000000: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
  • 38400000: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
  • 33120000: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
Gruppen:
  • H: Health Care
Untergruppen:
  • H-D: Apparate
  • H-H: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Dezember 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

1. Februar 2024 Frist für Fragen

None

20. Februar 2024 Abgabetermin 16:00

2 Exemplare in Papierform, 2 Exemplare in digitaler Form (USB-Stick). Angeliefert Villigen PSI. Der Anbieter ist explizit verantwortlich für die exakte Übereinstimmung der Papierexemplare und elektronischen Exemplare. Bei Widersprüchen zwischen dem Papierexemplar und dem elektronischen Exemplar gilt die folgende Reihenfolge:
1) Elektronisches Exemplar
2) Papierexemplar
Das Angebot ist zwingend verschlossen anzuliefern und mit dem expliziten Vermerk "Ausschreibungsgegenstand PSI - darf nicht geöffnet werden“ zu versehen. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend.

Alternative:
digitale Eingabe der Offerte per Email an publictenders@psi.ch.
Dafür sind folgende Fristen und Formvorschriften zu beachten:
1)Eingabefrist: 20.02.2024, 16:00 Uhr
2)Der korrekte Empfang muss vom PSI bis zum 21.02.2024, 16:00 Uhr mittels Antwortmail bestätigt sein
3)Betreff: Projekt 271300 - SWISSTOF DOUBLE NEUTRON CHOPPER SYSTEM, Offerte «Firmenname»
4)Grösse: max. 20 MB/Email

21. Februar 2024 Offertöffnung

2 Exemplare in Papierform, 2 Exemplare in digitaler Form (USB-Stick). Angeliefert Villigen PSI. Der Anbieter ist explizit verantwortlich für die exakte Übereinstimmung der Papierexemplare und elektronischen Exemplare. Bei Widersprüchen zwischen dem Papierexemplar und dem elektronischen Exemplar gilt die folgende Reihenfolge:
1) Elektronisches Exemplar
2) Papierexemplar
Das Angebot ist zwingend verschlossen anzuliefern und mit dem expliziten Vermerk "Ausschreibungsgegenstand PSI - darf nicht geöffnet werden“ zu versehen. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend.

Alternative:
digitale Eingabe der Offerte per Email an publictenders@psi.ch.
Dafür sind folgende Fristen und Formvorschriften zu beachten:
1)Eingabefrist: 20.02.2024, 16:00 Uhr
2)Der korrekte Empfang muss vom PSI bis zum 21.02.2024, 16:00 Uhr mittels Antwortmail bestätigt sein
3)Betreff: Projekt 271300 - SWISSTOF DOUBLE NEUTRON CHOPPER SYSTEM, Offerte «Firmenname»
4)Grösse: max. 20 MB/Email

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 PRICE Preis Gewichtung siehe Spezifikation PSI-BP54-001 Rev. 1.0
50 QUALITY Übereinstimmung mit dem Kapitel 3 der Spezifikation PSI-BP54-001 Rev. 1.0
20 QUALITY Übereinstimmung der Kapitel 1,Übereinstimmung der Kapitel 1,2,4 und 5 der Spezifikationen PSI-BP54-001 Rev. 1.0

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes vom September
2016, Stand Januar 2021.
AGB's von Lieferanten sind ausdrücklich wegbedungen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

INTEGRITÄTSKLAUSEL
Die Anbieterin und die Auftraggeberin verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von
Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.
Bei Missachtung der Integritätsklausel hat die Anbieterin der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe zu bezahlen.
Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3'000.- pro Verstoss.
Die Anbieterin nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Regel zur Aufhebung des
Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch die Auftraggeberin führt.

Sonstige Angaben:

Der Anbieter muss die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen (4.2) und der Verfahrensgrundsätze (4.4) schriftlich bestätigen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Paul-Scherrer-Institut (PSI)
Forschungsstrasse 111
5232 Villigen
Telefon: +41 (0)56 310 2915
E-Mail-Adresse:  
armin.lampart@psi.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1385205 SWISSTOF DOUBLE NEUTRON CHOPPER SYSTEM