Ausschreibung 1382733: Triple Quadrupol Massenspektrometer-System mit (U)HPLC
Publiziert am: 18. Januar 2024
Swissmedic, Beschaffungsmanagement
Mit vorliegender Ausschreibung beschafft Swissmedic ein Triple Quadrupol Massenspektrometer-System mit einem (U)HPLC, inkl. Qualifizierung, Pflege, Support und Ausbildung. Die Beschaffung soll den gesamten Lifecycle von ca. 15 Jahren abdecken. Detaillierte Informationen sind im Pflichtenheft zur Ausschreibung zu finden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 5 Tage, 23 Stunden |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | 0 Minuten |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. Januar 2024 | Publikationsdatum | |
18. Januar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Deutsch Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich in Deutsch verfügbar. Begründung: Gem. Art. 21 Abs. 3 lit. b VöB [3] können «Die Ausschreibungsunterlagen überdies nur in einer Amtssprache des Bundes oder in den Fällen nach Artikel 20 in einer anderen Sprache verfasst werden, wenn: |
3. Mai 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
23. April 2024 | Frist für Fragen | Fragen können ausschliesslich im Simap Forum gestellt werden. |
8. Mai 2024 | Abgabetermin 00:00 | Das vollständige Angebot ist bis spätestens 8. Mai 2024 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform, einfach auf USB-Stick) an die Adresse gemäss Kapitel 12.1 des Pflichtenhefts zuzustellen. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gemäss Kapitel 12.1 des Pflichtenhefts, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 15. Mai 2024 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 8. Mai 2024. c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Die Anbieterin ist verpflichtet, 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Swissmedic per E-Mail an (markus.diethelm@swissmedic.ch) über den Abgabeort (inkl. Adresse) zu informieren. Ausserdem ist sie verpflichtet die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte der Auftraggeberin per E-Mail zuzustellen. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt. |
16. Mai 2024 | Offertöffnung | Das vollständige Angebot ist bis spätestens 8. Mai 2024 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform, einfach auf USB-Stick) an die Adresse gemäss Kapitel 12.1 des Pflichtenhefts zuzustellen. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gemäss Kapitel 12.1 des Pflichtenhefts, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 15. Mai 2024 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 8. Mai 2024. c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Die Anbieterin ist verpflichtet, 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Swissmedic per E-Mail an (markus.diethelm@swissmedic.ch) über den Abgabeort (inkl. Adresse) zu informieren. Ausserdem ist sie verpflichtet die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte der Auftraggeberin per E-Mail zuzustellen. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt. |
15. Juli 2024 | Geplanter Projektstart | |
14. Juli 2039 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
8 | QUALITY | LLOQ basierend auf dem Samples A |
8 | QUALITY | Linearer Bereich basierend auf dem Sample A |
8 | QUALITY | RSD (%) der Integralflächen der Mehrfachinjektion beim LOQ |
5 | QUALITY | Schritte der MRM Methodenentwicklung |
5 | QUALITY | Auswertung (i.e. Quantifizierung) von Samples mithilfe der mitgelieferten Software inklusive Berichterstellung |
2 | QUALITY | Durchschnittlicher Energieverbrauch |
2 | QUALITY | Durchschnittlicher Gasverbrauch |
7 | QUALITY | Kundenreferenz zu einem ausgelieferten Gesamtsystem vom gleichen Typ |
30 | COST | Kosten |
25 | QUALITY | Präsentation |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gem. Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Hallerstrasse 7
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Telefon: 058 465 50 47
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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