Zuschlag 1365461: Beschaffung des BD FACS Discover S8 Zellsortierers
Publiziert am: 29. September 2023
Universität Bern
Gestützt auf den Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; 731.2-1) beabsichtigt die Universität Bern, Department for BioMedical Research, die Beschaffung eines BD FACS Discover S8 Zellsortierer Systems, angeboten durch die Firma Becton Dickinson AG, 4123 Allschwil, freihändig zu vergeben.
Das BD FACS Discover S8 Zellsortierer- System ist aktuell das einzige Gerät auf dem Markt, welches die Analyse und Auftrennung durch die Kombination spektraler Durchflusszytometrie mit räumlichen
und morphologischen Erkenntnissen in Echtzeit und simultaner 6-Wege Sortierung erlaubt, und den Forschenden damit bisher nie dagewesene Einblicke in zelluläre Systeme erlaubt. Die BD CellView™ Image Technology ermöglicht es, Bilder ohne Kamera zu erzeugen, was eine Echtzeit-Bildgebung für Analyse und Sortierung im high-speed Modus ermöglicht. Alle 5 Laser-Anregungswellenlängen sind räumlich und zeitlich voneinander getrennt, um maximale Sensitivität und Flexibilität bei der Farbstoffauswahl zu gewährleisten. Die 86 Detektoren davon 78 Spektralarrays, 5 Streulichtparameter und 6 bildaktivierte Detektoren ermöglichen die Sortierung von Zellen anhand einer beliebigen Kombination von bildgebenden Parametern, und Streu- oder Spektraldaten.
Eine Gel-gekoppelte Küvettenoptik in Kombination mit kompletter Reflexionsoptik in spektralen Arrays führt zur Maximierung der Signaldetektion. Die einfache Handhabung durch eine komplett justagefreie Optik auf Anregungs- und Emissionsseite ermöglicht es den Sorter auch für einen Multi-User-Betrieb zu nutzen.
Aus all diesen Gründen kommt einzig die Firma Becton Dickinson AG, 4123 Allschwil, als Auftragnehmerin in Frage und daher erhält diese den entsprechenden Auftrag.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.09.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Murtenstrasse 24
3008 Bern
Telefon: +41 31 684 04 02
E-Mail-Adresse:
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