Zuschlag 1363799: Laveille_Röntgendiffraktometer
Publiziert am: 16. September 2023
ETH Zürich
gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c BöB
Die wichtigsten Alleinstellungsmerkmale des Geräts sind im Folgenden aufgeführt:
- Kundenspezifischer Well-Plattenwechsler: Entwickelt, um den Probendurchsatz zu maximieren,
- Dedizierte Software-Schnittstelle: Vereinfacht die Einleitung von Messungen,
- Hochwertiges Goniometer: Gewährleistet sowohl Genauigkeit als auch Langlebigkeit. Sein wartungsfreier Antriebsmechanismus garantiert die beste Datenqualität über den gesamten Winkelbereich, Einhaltung des NIST SRM 1976 Standards, Patentierte dynamische Strahlengangoptimierung (DBO): Diese Funktion beinhaltet eine vollautomatische, motorisierte Messerkante und ein variables Detektorfenster zur effektiven Hintergrundunterdrückung. Sie zeichnet sich durch ein optimales Verhältnis von Spitzenwert zu Hintergrund aus, insbesondere bei niedrigen Winkeln, wo die Verbesserung des Signal-Rausch-Verhältnisses bei niedrigen Winkeln für die Katalyseforschung besonders wichtig ist,
- Langlebiger, flexibler und energiedispersiver Silizium-Streifen-Detektor (LYNXEYE XE-T): Dieser Detektor gewährleistet eine hervorragende Monochromatisierung des gebeugten Strahls. Er bietet ein hervorragendes Verhältnis von Spitzenwert zu Hintergrund, indem er Fluoreszenz und weisse Strahlung effektiv herausfiltert. Darüber hinaus führt er eine vollständige Filterung der Kß-Strahlung durch, so dass keine intensitätsmindernden Metallfilter oder sekundären Monochromatoren erforderlich sind. Darüber hinaus ermöglicht das einzigartige Design des Detektors eine Drehung um 90° für den höchsten Dynamikbereich oder die Erfassung von 2D-Daten - eine patentierte Funktion von Bruker. Schliesslich erleichtert die Erfassung von 2D-Daten mit einem divergenten Primärstrahl, bekannt als Bragg2D (ebenfalls patentiert), die Bewertung der Probenvorbereitung durch die Erkennung von Fehlern bei der Vorzugsorientierung und Fleckenbildung.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.09.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Telefon: +41 44 632 11 11
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
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✘ Begleitung bei der Einführung
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