Zuschlag 1352781: Beschaffung eines Sequenziergeräts PacBio Revio
Publiziert am: 21. Juli 2023
Universität Bern
Gestützt auf Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben c und e der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beabsichtigt die Universität Bern, Next Generation Sequencing Platform (NGSP), die Beschaffung eines DNA-Sequenzierungsgerätes der dritten Generation PacBio Revio an die Firma Pacific Biosciences, Menlo Park, 94025 California, freihändig zu vergeben.
Nur dieses Gerät ermöglicht die Sequenzierung von Einzelmolekülen mit langen Leseweiten von >20'000 Basenpaaren bei gleichzeitig extrem niedrigen Fehlerraten von <0.1% (>90% der Basen ≥Q30). Weiter ermöglicht dieses Gerät die effiziente Volllänge-Sequenzierung von mRNA-Transkripten aus >1000 Einzelzellen (scRNA-seq). Die Steuerungssoftware des Sequenzierungsgeräts ermöglicht es, den ganzen Arbeitsablauf abzubilden. Das zu beschaffende Gerät ersetzt das bestehendes Sequel IIe Gerät der Firma Pacific Biosciences. Es muss daher vollständig kompatibel sein, mit den bereits vorhandenen Geräteausstattungen für die Probenvorbereitung. Dies ist zwingend erforderlich, damit die Kontinuität mit den bisher auf dem Sequel IIe Gerät erbrachten Dienstleistungen gewährleistet werden können. Weiter ist zwingend erforderlich, dass der Anbieter über ein lokales Service- und Support-Team für das Sequenziergerät in der Schweiz verfügt.
Aus all diesen Gründen kommt einzig die Firma Pacific Biosciences, Menlo Park, 94025 California, als Auftragnehmerin in Frage und sie erhält daher den entsprechenden Auftrag.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.07.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Bremgartenstrasse 109 a
3001 Bern
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