Zuschlag 1334223: BSSE_Rimpf_Büchi_Maskless Lithograpie System
Publiziert am: 29. April 2023
ETH Zürich
gem. Art. 21, Abs. 2, Lit. c BöB:
- Einziges System welches dicke Lacke mit vertikaler Kante belichten kann (bis 800 my Dicke)
- wesentlich kürzere Belichtungszeit als andere Systeme
- robustes System mit einfacher Bedienung, geeignet auch für Nutzer mit wenig Erfahrung
- solide, praxiserprobte Konstruktion (steht z.B. auch schon an der EPFL in Lausanne)
- ähnliche Systeme anderer Hersteller sind wesentlich teurer oder zu langsam und nicht für dicke Lacke geeignet.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.04.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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