Zuschlag 1326641: KB-Spiegelsysteme für die Strahllinien PX I und cSAXS
Publiziert am: 31. März 2023
Paul Scherrer Institut
Entscheid nach Art. 21 Abs.2 Bst. c, BöB.
Den Zuschlag erhält die Firma TOYAMA INC., da sie bereits mehrere KB-Spiegelsysteme in hoher Qualität ans PSI geliefert hat und die hohen technischen Mindestanforderung sowie Performance während der Installation und des Betriebs garantierten kann, das technische und finanzielle Risiko damit erheblich reduziert und Synergien mit bestehenden Systemen genutzt werden können.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.03.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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