Zuschlag 1316159: Reddy_Hässler_Rufi_eSight Zellbeobachtungsgerät
Publiziert am: 11. Februar 2023
ETH Zürich
gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c BöB
Der Biosensor ermöglicht im gleichen Gerät die Impendanzmessung in Echtzeit und gleichzeitig die Visualisierung der Zellen mittels Mikroskop. Bis anhin mussten diese zwei Schritte in zwei separaten Geräten vorgenommen werden, was viel aufwändiger ist und mehr Zeit benötigt sowie zusätzliche Zellen benötigt (was erneut zu mehr Aufwand sowohl zeitlich wie auch finanziell führt). Durch die Möglichkeit beide Schritte in einem Gerät ohne Wechsel der Proben vorzunehmen, wird Zeit gespart und die Ergebnisse sind besser vergleichbar was in unserer Forschung erhebliche Vorteile bringt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.02.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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