Zuschlag 1309969: Reinigungsprodukte
Publiziert am: 20. Januar 2023
Kantonspolizei Bern
Die Kantonspolizei Bern benötigt für die Reinigung der von ihr genutzten Räumlichkeiten und Infrastruktur verschiedene Reinigungsprodukte sowie spezifisches Reinigungszubehör. Im Jahr 2020 musste die Kantonspolizei Bern als Folge der COVID-19-Pandemie ausserdem grössere Mengen an Desinfektionsmittel kurzfristig beschaffen. Die bei der Kantonspolizei Bern eingesetzten Putzmaschinen wurden auf die Spezialreinigungsmittel des berücksichtigten Anbieters abgestimmt. Aus diesem Grund werden für diese Putzmaschinen ausschliesslich die Produkte des berücksichtigten Anbieters verwendet. Die vorliegende Beschaffung betrifft den Zeitraum von 2020 bis 2023. Gemäss Art. 21 Abs. 2 IVöB kann ein Auftrag unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Schwellenwert ohne Ausschreibung freihändig vergeben werden. Bei den beschafften Reinigungsmitteln und dem Zubehör handelt es sich um spezifische Produkte, welche auf die Gerätschaften der Kantonspolizei Bern abgestimmt sind. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrags kommt deshalb nur ein Anbieter in Frage und es gibt keine angemessene Alternative. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der geltenden Hygieneregelungen und –empfehlungen musste die Kantonspolizei Bern kurzfristig grössere Mengen an Desinfektionsmittel beschaffen. Die Pandemie war im Jahr 2020 in dieser Form nicht voraussehbar und die Beschaffung äusserst dringend. Somit gelangen die Ausnahmegründe gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c und d IVöB zur Anwendung.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
13.01.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Waisenhausplatz 32
3011 Bern
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