Ausschreibung 1299813: Massenspektrometer-System (HPLC-(HR)MS)
Publiziert am: 25. November 2022
Swissmedic, Beschaffungsmanagement
Mit vorliegender Ausschreibung beschafft Swissmedic ein hochauflösendes Massenspektrometer (HR-MS) und ein Hochleistungsflüssigkeitschromatographen (HPLC). Detaillierte Informationen sind im Pflichtenheft zur Ausschreibung zu finden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
25. November 2022 | Publikationsdatum | |
25. November 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen können ausschliesslich von www.simap.ch bezogen werden. |
12. Dezember 2022 | Frist für Fragen | Fragen können ausschliesslich im Simap Forum gestellt werden. |
14. März 2023 | Abgabetermin 00:00 | Das vollständige Angebot ist bis spätestens 14. März 2023 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform, einfach auf USB-Stick) an die Adresse gemäss Kapitel 12.1 des Pflichtenhefts zuzustellen. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier): b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 17. März 2023 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 14. März 2023. c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt. |
20. März 2023 | Offertöffnung | Das vollständige Angebot ist bis spätestens 14. März 2023 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform, einfach auf USB-Stick) an die Adresse gemäss Kapitel 12.1 des Pflichtenhefts zuzustellen. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier): b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 17. März 2023 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 14. März 2023. c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
max. 60 Pt. | Reporting |
max. 30 Pt. | Berechnung Summenformel 1 |
max. 40 Pt. | Berechnung Summenformel 2 |
max. 60 Pt. | Massengenauigkeit 1 |
max. 20 Pt. | Massengenauigkeit 2 |
max. 30 Pt. | Mittlere Auflösung |
max. 60 Pt. | Quantifizierung |
max. 20 Pt. | Spektrenbibliothek |
max. 20 Pt. | Polarity Switching |
max. 10 Pt. | APCI Ionisationsquelle |
max. 20 Pt. | Energieverbrauch |
max. 20 Pt. | Gasverbrauch |
max. 60 Pt. | Kundenreferenz |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gem. Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
keine
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Telefon: 058 465 50 47
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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