Zuschlag 1298911: Ersatz eines Tiefenyperthermiegeräts

Publiziert am: 19. November 2022

Kantonsspital Aarau AG

Das Alba 4D ermöglicht als einziges Gerät die gleichzeitige Auswertung von bis zu 64 Temperatur-Messpunkten. Zudem ist es das einzige System mit einem integrierten Lasersystem zur exakten Patientenpositionierung. Nur das Alba 4D kann relevante Behandlungsparameter direkt mit unserem bestehenden Bestrahlungsplanungssystem der KSA Radioonkologie austauschen.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 33150000: Geräte für die Strahlentherapie, Mechanotherapie, Elektrotherapie und Physiotherapie
Gruppen:
  • H: Health Care
Untergruppen:
  • H-H: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Tecnopolo Tiburtino, Rom, IT
CHF 1,159,377 exkl. MwSt., Inkl. Entsorgung des alten Systems und Anpassung des Käfigs

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

21.10.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgerichtdes Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss demBundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zurVertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h.es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andereEntscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel dieVerfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
6. Gegen Zuschläge im freihändigen Verfahren kann nur Beschwerde führen, wer nachweist, dass er die nachgefragtenLeistungen oder damit substituierbare Leistungen erbringen kann und erbringen will. Es kann nur gerügt werden, das freihändigeVerfahren sei zu Unrecht angewandt oder der Zuschlag sei aufgrund von Korruption erteilt worden.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Kantonsspital Aarau AG
Tellstrasse 25
5001 Aarau
Telefon: 0041 62 838 41 08
E-Mail-Adresse:  
roger.kohler@ksa.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1298911 Ersatz eines Tiefenyperthermiegeräts