Zuschlag 1281423: Bodenmiller_ICP-Massenspektrometer
Publiziert am: 17. August 2022
ETH Zürich
gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c BöB
Das hochspezialisierte ICP-Massenspektrometer TOF von Standard Biotools verfügt über folgende Alleinstellungsmerkmale, die für unsere Forschung und Ausbildung zentral sind:
Die Echtzeitanalyse von Einzelzellen wird ermöglicht durch
i) Messung und Erfassung von 76800 Spektren pro Sekunde über den Bereich von 75-209 atomaren Masseneinheiten.
ii) extrem hohe Empfindlichkeit (Nachweis von 1 von 5'000 Ionen)
iii) Ausschluss von Ionen mit einer Masse < 100
iv) kontinuierliche, verlustfreie 1-GHz-Digitalisierung aller 76800 Spektren pro Sekunde (entspricht 250 MB Daten pro Sekunde) über lange Messzeiten (>Stunden) bei 250 MB
v) Spezielle Instrumente vor dem CyTOF, um einzelne Zellen im Plasma zu untersuchen.
vi) Das XT-Modell verfügt über eine vollautomatische Akquisition mit dem Autosampler-Modul, um die Produktivität zu erhöhen, indem die Zeit für praktische Interaktionen reduziert wird.
vii) Ein Design und eine Software, die Verstopfungen im System erkennt und entfernt.
viii) Automatische Optimierung der Detektorspannung zur Aufrechterhaltung der Signalstabilität bei langen Erfassungen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
10.08.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Otto-Stern-Weg 7
8093 Zürich
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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