Zuschlag 1280211: Beschaffung von zwei Vitek 2 Resistenzprüfungsgeräten
Publiziert am: 30. August 2022
Universität Bern
Gestützt auf den Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben c und e der Verordnung über die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beabsichtigt die Universität Bern, Institut für Infektionskrankheiten (IFIK), die Beschaffung von zwei Vitek 2 Resistenzprüfungsgeräten inkl. virtueller Serverlösung und Wartung für 5 Jahre, angeboten durch die Firma bioMérieux (Suisse) SA, 1213 Petit-Lancy, freihändig zu vergeben. Aufgrund der bereits vorhandenen Infrastruktur in der diagnostischen Dienstleistung, ist es notwendig, dass sich die Geräte perfekt in die vorhandene Umgebung des IFIKs einfügen und ohne weiteren Aufwand einsetzbar sind. Die Vitek 2 Resistenzprüfungsgeräte sind die einzigen Geräte, welche die Kombination aus Effizienz durch hohe Automatisierung, Aussagekraft der Messresultate, äusserst geringes Abfallvolumen und geringe Diversität des Verbrauchsmaterials, was eine einfache Bewirtschaftung ermöglicht, in sich vereinen. Ausserdem sind es die einzigen Geräte, die sich ohne weiteres an das Myla-Middleware-System anbinden lassen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, das entsprechende Verbrauchsmaterial ebenfalls bei der Zuschlagsempfängerin zu beziehen. Aus all diesen Gründen kommt einzig die Firma bioMérieux (Suisse) SA, 1213 Petit-Lancy, als Auftragnehmerin in Frage und erhält daher den entsprechenden Auftrag.
Es werden zwei Geräte benötigt, die einen hohen Grad an Automation besitzen müssen, um eine signifikante Zeitersparnis zu ermöglichen und den manuellen Arbeitsaufwand so tief als möglich zu halten. Zusätzlich müssen die Geräte ein möglichst geringes Abfallvolumen produzieren, eine geringe Diversität des benötigten Verbrauchsmaterials aufweisen, sowie eine Anbindung an das bestehende Myla-Middleware-System, welches das IFIK für diese Analysen verwendet, ermöglichen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.08.2022
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Friedbühlstrasse 51
3010 Bern
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