Zuschlag 1276271: Beschaffung Confocal Raman Imaging Gerät

Publiziert am: 15. Juli 2022

Empa Dübendorf

Das neue konfokale Raman-Instrument für den Standort St. Gallen wird ergänzende und verbesserte Automatisierungsfunktionen im Vergleich zum derzeitigen WITec-Instrument am Standort Dübendorf haben.
Die Kompatibilität mit dem WITec-Gerät in Dübendorf ist ein Muss. Sollte ein Gerät ausfallen, kann der Nutzer sein Projekt mit dem komplementären Gerät weiterverfolgen. Bestimmte Messungen werden an einem der beiden Standorte aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an Optik, Spektrometer, Laser oder Fokusnachführung nicht möglich sein, so dass der Nutzer das am besten geeignete Instrument an beiden Standorten auswählen kann. Eine Kombination von Messungen an zwei verschiedenen Standorten ermöglicht aufgrund der Ähnlichkeit der Instrumente vergleichbare Ergebnisse. Aus diesen Gründen wird das komplementäre beschaffte System eine effiziente und wirtschaftliche wissenschaftliche Arbeit gewährleisten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 38510000: Mikroskope
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Gloor Instruments AG, Kloten
CHF 307,470

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

12.07.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Empa Dübendorf
Ueberlandstrasse 129
8600 Dübendorf
E-Mail-Adresse:  
WTO@empa.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1276271 Beschaffung Confocal Raman Imaging Gerät