Zuschlag 1275585: Beschaffung eines Einkristallröntgendiffraktometers
Publiziert am: 13. Juli 2022
Universität Bern
Gestützt auf den Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben c und e der Verordnung über die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beabsichtigt die Universität Bern, Departement für Chemie, Biochemie und Pharmazie gemeinsam mit dem Institut für Geologie, die Beschaffung eines Einkristallröntgendiffraktometers für quantenkristallographische Messungen, angeboten durch die Firma Rigaku Europe SE, DE-63263 Neu-Isenburg, Deutschland, freihändig zu vergeben. Das Einkristallröntgendiffraktometer verfügt über einen rauschfreien und gewinkelten Detektor, hochintensive Molybdän-Strahlung und ein kappa-Goniometer, was in dieser Kombination einzigartig ist. Darüber hinaus ist das Einkristallröntgendiffraktometer der Firma Rigaku Europe SE kompatibel mit der bereits existierenden, speziell angefertigten Hochtemperatureinheit, welche für ein baugleiches Goniometer in dem existierenden Rigaku-Synergy-Diffraktometer entwickelt wurde. Zudem ist es absolut erforderlich, dass die Betriebssoftware mit der internen Kristallstrukturdatenbank rückwirkend kompatibel ist. Die Software von Rigaku Europe SE erlaubt als einzige ein Interface zu der von uns über 15 Jahre aufgebauten internen Kristallstrukturdatenbank auf allen Rechnern der beiden Arbeitsgruppen in Chemie und Geologie. Aus all diesen Gründen kommt einzig die Firma Rigaku Europe SE, DE-63263 Neu-Isenburg, als Auftragnehmerin in Frage und erhält daher den entsprechenden Auftrag.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
11.07.2022
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Freiestrasse 3
3012 Bern
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