Zuschlag 1266511: Laveille_Cat Hub_Automated Solid Dispension Unit
Publiziert am: 1. Juni 2022
ETH Zürich
gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c BöB
Unchained Labs war die einzige Lösung, die die Anforderungen von CAT+ vollständig erfüllte. Insbesondere ist es die einzige Lösung, die:
- Die Feststoffdosierung direkt aus Standard 4mL-Fläschchen automatisieren, ohne dass ein zusätzlicher Transfer in andere Behälter erforderlich ist.
- Dosierung von Pulvern mit einem breiten Spektrum (von sub-mg bis Gramm) in einer einzigen schnellen Dosierung (tarieren, dosieren, wiegen - unter 180 Sekunden Zielzeit für eine 200mg-Dosierung - je nach Pulvereigenschaften und Experimenteinstellungen).
- Dank eines adaptiven Lernalgorithmus kann eine Vielzahl von Pulvertypen dosiert werden, ohne dass eine Feinabstimmung der Dosierparameter erforderlich ist.
- Dispensieren nicht nur in einzelne Fläschchen mit verschiedenen Grössen, sondern auch in volle Well-Platten mit verschiedenen Konfigurationen.
- Wiegen der Fläschchen und Wellplates nach der Dosierung mit einer integrierten Waage.
- Lagern der Fläschchen und Wellplates in einer Vielzahl von Lagerhotels für die vollautomatische Barcodeverfolgung und Pulverdosierung von grossen Substanzbibliotheken (≥300 Proben).
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
31.05.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Leopold-Ruzicka-Weg 4
8093 Zürich
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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