Zuschlag 1260535: MétéoSuisse Transmissometer
Publiziert am: 3. Mai 2022
MétéoSuisse / armasuisse
Die Weiterführung der, für die Flugsicherheit in Genf und Kloten äusserst relevanten, bestehenden Messkette in mechanischer, betrieblicher und SW-technischer Hinsicht kann nur mit technisch baugleichen Geräten sichergestellt werden. Diese lassen sich ausschliesslich beim bisherigen Anbieter beziehen.
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB erhält die Firma KELAG Künzli Elektronik AG.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.04.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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