Ausschreibung 1257173: 1167 Beschaffung Schienen 2023 - 2027
Publiziert am: 22. April 2022
BLS AG
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem oder mehreren Anbietern für den Abruf der voraussichtlich geplanten Schienen Bedarf für die Jahre 2023 und 2024 mit Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr für 2025, 2026 und 2027. Diese Unterlage dient den Anbieterinnen als Grundlage für die Erstellung des Angebots.
Der genaue Leistungsumfang ist den Dokumenten dieser Ausschreibung zu entnehmen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Lots : |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
22. April 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
6. Mai 2022 | Frist für Fragen | Fragen werden bis 13.05.2022 über das SIMAP-Forum beantwortet. |
9. Juni 2022 | Abgabetermin 16:00 | None |
10. Juni 2022 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2024
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
siehe Optionen
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
65% | Gesamte Wirtschaftlichkeit |
20% | Diverses |
15% | Lösungskonzept |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2024
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
siehe Optionen
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
65% | Gesamte Wirtschaftlichkeit |
20% | Diverses |
15% | Lösungskonzept |
Zulassungsbedingungen
zugelassen gemäss Ausschreibungsunterlagen
EK 1.1 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung
Die Lieferantin ist verpflichtet, für ihre aus dem vorliegenden Rahmenvertrag gegenüber der Bestellerin und Dritten resultierende Haftung ausreichend versichert zu sein. Die entsprechende Versicherungsdeckung muss ab Vertragsabschluss über die gesamte Vertragsdauer aufrechterhalten bleiben und CHF 20 Mio. pro Versicherungsfall betragen. Die Haftpflichtversicherung muss die Haftung der Lieferantin für Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden unter diesem Rahmenvertrag abdecken.
EK 1.2 Handels- und Betreibungsregisterauszug
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK 1.3 Mehrwertsteuer (MwSt.)
Der Auftragnehmer ist in der Schweiz bezüglich Mehrwertsteuerabgaben registriert.
EK 2.1 Kapazität / Ressourcen
Der Anbieter hat ausreichende maschinelle und auch personelle Kapazitäten mit entsprechender Ausbildung, um die geforderte Leistung während der Projektdauer zu erfüllen.
EK 2.2 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen.
EK 2.3 Sprache
Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (inkl. Ange-bot, Verhandlungssprache, Korrespondenz, Ver-trag, Projektsprache)
EK 2.4 Qualitätsmanagement
Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenen Qualitätsmanagementsystems, z.B. ISO 9001 oder vergleichbar
EK 2.5 Umweltmanagementsystem
Der Anbieter verfügt über ein Umweltmanagementsystem, bspw. ISO14001 oder ein ver-gleichbares. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.
EK 2.6 Verhaltenskodex Lieferanten
Das Dokument Verhaltenskodex Lieferanten ist rechtsgültig zu unterzeichnen.
EK 3.1 Referenzen
Anhand von 3 Referenzen ist plausibel und nach-vollziehbar aufzuzeigen, dass das angebotene, resp. ein vergleichbares Produkt erfolgreich ein-gebaut wurde.
Die BLS Netz AG darf nicht als Referenz aufgeführt werden.
EK 3.2 Sicherstellung Betrieb
Der Anbieter stellt sicher, dass die Betriebsbetreuung für die Dauer gemäss Dokument Nr. 4.1 sichergestellt ist
EK 3.3 Ansprechperson
Der Anbieter stellt der BLS einen Single Point of Contact zur Verfügung, welcher der BLS im Zusammenhang mit dem Projekt während der gesamten Vertragsdauer zur Verfügung steht.
ZPV 1.1 Reglemente und Normen
Sämtliche Reglemente und Normen werden gemäss Pflichtenheft eingehalten.
Gemäss Pflichtenheft Ziffer 3.1
ZPV 1.2 Zulassung
Sämtliche Zulassungen sind vorhanden.
Gemäss Pflichtenheft Ziffer 4.1
ZPV 1.3 Technische Anforderungen
Sämtliche technischen Anforderungen werden erfüllt.
Gemäss Pflichtenheft Gesamtziffer 4.2
ZPV 1.4 Material Anforderungen
Sämtliche Material Anforderungen werden erfüllt.
Gemäss Pflichtenheft Gesamtziffer 4.3
ZPV 1.5 Lieferung und Transport
Sämtliche logistischen Anforderungen werden erfüllt.
Gemäss Pflichtenheft Gesamtziffer 5
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen
der BLS AG.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...