Ausschreibung 1257173: 1167 Beschaffung Schienen 2023 - 2027

Publiziert am: 22. April 2022

BLS AG

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem oder mehreren Anbietern für den Abruf der voraussichtlich geplanten Schienen Bedarf für die Jahre 2023 und 2024 mit Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr für 2025, 2026 und 2027. Diese Unterlage dient den Anbieterinnen als Grundlage für die Erstellung des Angebots.
Der genaue Leistungsumfang ist den Dokumenten dieser Ausschreibung zu entnehmen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 33141760: Schienen
  • 34946110: Eisenbahnschienen
Gruppen:
  • H: Health Care
Untergruppen:
  • H-H: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Langschienen

  • Lot 2:

    Kurzschienen


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
22. April 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

6. Mai 2022 Frist für Fragen

Fragen werden bis 13.05.2022 über das SIMAP-Forum beantwortet.

9. Juni 2022 Abgabetermin 16:00

None

10. Juni 2022 Offertöffnung

None

1. Januar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Langschienen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2024
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    siehe Optionen

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65% Gesamte Wirtschaftlichkeit
20% Diverses
15% Lösungskonzept



2: Kurzschienen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2024
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    siehe Optionen

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65% Gesamte Wirtschaftlichkeit
20% Diverses
15% Lösungskonzept



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen gemäss Ausschreibungsunterlagen

Eignungskriterien:

EK 1.1 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung
Die Lieferantin ist verpflichtet, für ihre aus dem vorliegenden Rahmenvertrag gegenüber der Bestellerin und Dritten resultierende Haftung ausreichend versichert zu sein. Die entsprechende Versicherungsdeckung muss ab Vertragsabschluss über die gesamte Vertragsdauer aufrechterhalten bleiben und CHF 20 Mio. pro Versicherungsfall betragen. Die Haftpflichtversicherung muss die Haftung der Lieferantin für Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden unter diesem Rahmenvertrag abdecken.

EK 1.2 Handels- und Betreibungsregisterauszug
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK 1.3 Mehrwertsteuer (MwSt.)
Der Auftragnehmer ist in der Schweiz bezüglich Mehrwertsteuerabgaben registriert.

EK 2.1 Kapazität / Ressourcen
Der Anbieter hat ausreichende maschinelle und auch personelle Kapazitäten mit entsprechender Ausbildung, um die geforderte Leistung während der Projektdauer zu erfüllen.

EK 2.2 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen.

EK 2.3 Sprache
Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (inkl. Ange-bot, Verhandlungssprache, Korrespondenz, Ver-trag, Projektsprache)

EK 2.4 Qualitätsmanagement
Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenen Qualitätsmanagementsystems, z.B. ISO 9001 oder vergleichbar

EK 2.5 Umweltmanagementsystem
Der Anbieter verfügt über ein Umweltmanagementsystem, bspw. ISO14001 oder ein ver-gleichbares. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.

EK 2.6 Verhaltenskodex Lieferanten
Das Dokument Verhaltenskodex Lieferanten ist rechtsgültig zu unterzeichnen.

EK 3.1 Referenzen
Anhand von 3 Referenzen ist plausibel und nach-vollziehbar aufzuzeigen, dass das angebotene, resp. ein vergleichbares Produkt erfolgreich ein-gebaut wurde.
Die BLS Netz AG darf nicht als Referenz aufgeführt werden.

EK 3.2 Sicherstellung Betrieb
Der Anbieter stellt sicher, dass die Betriebsbetreuung für die Dauer gemäss Dokument Nr. 4.1 sichergestellt ist

EK 3.3 Ansprechperson
Der Anbieter stellt der BLS einen Single Point of Contact zur Verfügung, welcher der BLS im Zusammenhang mit dem Projekt während der gesamten Vertragsdauer zur Verfügung steht.

ZPV 1.1 Reglemente und Normen
Sämtliche Reglemente und Normen werden gemäss Pflichtenheft eingehalten.
Gemäss Pflichtenheft Ziffer 3.1

ZPV 1.2 Zulassung
Sämtliche Zulassungen sind vorhanden.
Gemäss Pflichtenheft Ziffer 4.1

ZPV 1.3 Technische Anforderungen
Sämtliche technischen Anforderungen werden erfüllt.
Gemäss Pflichtenheft Gesamtziffer 4.2

ZPV 1.4 Material Anforderungen
Sämtliche Material Anforderungen werden erfüllt.
Gemäss Pflichtenheft Gesamtziffer 4.3

ZPV 1.5 Lieferung und Transport
Sämtliche logistischen Anforderungen werden erfüllt.
Gemäss Pflichtenheft Gesamtziffer 5

Geforderte Nachweise:

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen
der BLS AG.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:  
martin.heiniger@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1257173 1167 Beschaffung Schienen 2023 - 2027